Vorschnell wird den NoBillag-Initianten eine „Geiz ist geil“-Mentalität unterstellt. Dabei geht es um viel mehr – den christlich-abendländischen Wert der Medienfreiheit. Ein Plädoyer aus christlich-freiheitlicher Sicht. Wir leben in einer verlorenen Welt. Daran gibt es nichts zu diskutieren. Man muss die biblische Überlieferung nicht zitieren, die tägliche Medienlektüre reicht, um zu diesem Schluss zu kommen. Der Mensch kann aus seiner Natur heraus fast nichts Gutes tun, zumindest nichts Altruistisches. Es sind erst die tradierten, kulturabhängigen Werte, welche – sofern in der entsprechenden Kultur überhaupt relevant – ihn zu Nähe, Geborgenheit, Liebe und Respekt befähigen. Es sind dies allesamt Werte, welche erst in einer freiheitlichen Umgebung aufspriessen können. Ohne diese Werte ist
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Vorschnell wird den NoBillag-Initianten eine „Geiz ist geil“-Mentalität unterstellt. Dabei geht es um viel mehr – den christlich-abendländischen Wert der Medienfreiheit. Ein Plädoyer aus christlich-freiheitlicher Sicht.
Wir leben in einer verlorenen Welt. Daran gibt es nichts zu diskutieren. Man muss die biblische Überlieferung nicht zitieren, die tägliche Medienlektüre reicht, um zu diesem Schluss zu kommen. Der Mensch kann aus seiner Natur heraus fast nichts Gutes tun, zumindest nichts Altruistisches. Es sind erst die tradierten, kulturabhängigen Werte, welche – sofern in der entsprechenden Kultur überhaupt relevant – ihn zu Nähe, Geborgenheit, Liebe und Respekt befähigen. Es sind dies allesamt Werte, welche erst in einer freiheitlichen Umgebung aufspriessen können. Ohne diese Werte ist wahre Freiheit im Umkehrschluss ebenso wenig möglich, möchte sie nicht zur falschen Toleranz verkommen. Daher ist auch nicht erstaunlich, dass in unseren christlich-abendländischen Breitengraden mit der befreienden Liebesbotschaft von Jesus Christus als historische und kulturelle Grundlage freiheitliche Demokratien vorherrschen, während in anderen Gebieten der Welt Herrschaft durch Zwang abgesichert muss, sei es ideologisch oder religiös bedingt, und sich – wie beispielsweise in der ehemaligen UDSSR – nicht einmal die engsten Familienangehörigen gegenseitiges Vertrauen schenken können. Die christlich-abendländische, am Wert der Freiheit orientierte Kultur zeichnet sich demzufolge (vielleicht als einzige) dadurch aus, dass sie sich niemandem aufzwingen will, da ihre Werte auch ohne dies attraktiv sind. Freiheit bedingt also stets auch Neutralität – insbesondere auch gegenüber einem selbst nicht zusagenden Lebenshaltungen.
Und damit sind wir beim Kernproblem angelangt: Grösstmögliche Freiheit aller Bürger lässt sich somit entweder verwirklichen, wenn sich der Staat in sämtlichen Fragen neutral verhält oder der Staat auf ein Minimum reduziert wird. Es liegt auf der Hand, dass erstere Option zwar edel, aber utopisch ist. Dies ergibt sich allein daraus, dass staatliche Gesetze von der Politik gemacht werden und deren Aufgabe ist es bekanntlich, gesellschaftlich vorherrschende Wertehaltungen in rechtliche Normativität zu giessen. Überdies ist der Politiker – wie jeder andere Mensch auch – Interessenvertreter und kann naturgemäss schon keine Neutralität wahren. Daher ist es einer freiheitlichen Weltanschauung immanent, den Staat auf ein Minimum zurückzudrängen, auf dass die grösstmögliche Freiheit aller Bürger gewahrt werde, da ein neutraler Staat ohnehin Utopie ist. Man mag dies Kulturpessimismus nennen, ich bezeichne es als gesunden Menschenverstand. Man führe sich nur vor Augen, wie „neutral“ unser Staatsfernsehen ist, wenn man an die individuellen Redezeiten in der „Arena“, gewisse Fragen von Moderatoren gegenüber ihnen missliebigen Politikern, die individuellen Wertehaltungen der dort arbeitenden Medienschaffenden oder die Programmauswahl generell denkt. Oder hat es beispielsweise mit Neutralität zu tun, nach dem NEIN zu ECOPOP zu verkünden, das Volk habe den „Fehler“ vom 09.02.2014 korrigiert? Das Wort „Fehler“ drückt stets eine Wertehaltung aus, die jeglicher Neutralität spottet, obschon letztere der eigentliche Auftrag eines Staatsfernsehens sein müsste (Förderung freier Meinungsbildung ist denn auch expliziter Verfassungsauftrag; vgl. Art. 93 Abs. 2 BV).
Überdies ist zu beachten, dass jede staatliche Einrichtung entweder durch Steuern oder sonstige Abgaben, wie im Falle des Staatsfernsehens die Billag-Gebühren, finanziert wird. Jede obrigkeitliche Gebühren- oder Abgabenerhebung ist somit originär ein Eingriff in das freie Eigentum (Art. 26 BV), den es zu rechtfertigen gilt. Sekundär liegt allerdings auch ein Eingriff in das verfassungsmässige Recht der Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) vor, denn sämtliche Staatsausgaben, die ausserhalb von Ruhe und Ordnung, Sicherheit, Freiheit und Gleichbehandlung der Bürger sowie Infrastruktur liegen, können kaum mit Neutralität zu tun haben. Wie dargelegt, lässt sich unser Staatsfernsehen kaum als neutral bezeichnen. Es beansprucht aber dennoch 462.40 CHF Abgaben jährlich von jedem schweizerischen Haushalt. Dabei ist völlig egal, ob der Gebührenzahler überhaupt SRF-Sendungen ansieht oder und ob er diese vielleicht aufgrund ihrer (tendenziell rot-grünen) Ausrichtung von seinem individuellen ethischen Standpunkt aus nicht goutieren kann.
Sehr prononciert tritt diese Problematik bei den Medien zutage, welche einen öffentlichen Informations- und Kontrollauftrag haben und hierdurch nicht ganz unberechtigt als vierte Gewalt im Land bezeichnet werden. Dass private Medien nicht neutral sind, liegt auf der Hand, ist aber auch nichts Verwerfliches, werden diese doch von freiwillig zugewendeten Geldern von Privatpersonen mit individuellen Interessen (der Autor dieser Zeilen bestreitet nicht, auch Interessenvertreter zu sein) finanziert. Verwerflich wird es erst, wenn ein steuerzahlerfinanziertes Staatsfernsehen nicht (mehr) seinem Auftrag objektiver Berichterstattung nachkommt, obwohl es durch seinen staatstragenden Charakter faktische Monopolstellung besitzt. Die durch die Abschaffung der Billag-Gebühren erreichbare Medienfreiheit ist keine im Sinne der absoluten Neutralität jedes auf dem Markt sich befindlichen Mediums, sondern eine solche im Sinne des Wettbewerbs und der freien Marktwirtschaft, welche dem mündigen Bürger eine angemessene Auswahl an Medienangeboten offeriert und diesen zu einer freiverantwortlichen Meinungs- und Geschmacksbildung auffordert. Schliesslich ist auch und gerade das Nachdenken eine Kernkompetenz eines freien Bürgers, eine seit den 1968ern mit ihrer unter dem Deckmantel angeblicher Freiheit implementierten Ideologisierung und falscher Toleranz eher in Vergessenheit geratene, aber eine für die Mündigkeit des Individuums unabdingbare.
Vor diesem Hintergrund sind auch die Aussagen von Leuten zu betrachten, welche die wohl im 2018 an die Urne kommende NoBillag-Initiative kritisieren und behaupten, dass deren Initianten aus einer „Geiz ist geil“-Mentalität handelten, Populismus betrieben und den „service public“ zerstören würden. Man mag Obrigkeitstreue sogar für eine christliche Tugend halten. Diese umfasst aber auch das Recht, sich im Rahmen der obrigkeitlichen Partizipationsinstrumente für ein Rückdrängen derselben stark zu machen – zumal unsere Welt offensichtlich nicht uneingeschränkt gut ist und man gerade im Verhältnis zur Obrigkeit Gott mehr gehorchen soll als den Menschen (Apg. 5,29). Wobei eine liberale Rechtsordnung entsprechende Gewissenskonflikte bereits auf ein Minimum reduziert, was natürlich sehr wünschenswert ist. Der Kampf für die Freiheit ist und bleibt also kein einfacher, will man aber den Wert der Medienfreiheit sowie die Freiheit des Einzelnen retten, hat es kein Platz für ein steuerzahlerfinanziertes Staatsfernsehen!
Autorangaben
Der Autor ist Student der Rechtswissenschaften, selbstständiger Rechts- und Steuerdienstleister ausserhalb des anwaltlichen Monopolbereichs sowie Mitglied des NoBillag-Initiativkomitees. Er wohnt in Oberengstringen. (Der vorliegende Beitrag wurde erstmals am 27.02.2015 in leicht abgeänderter Form in der „Schweizerzeit“ publiziert.)