Bezirksrichterin Leonie Brinkema in Alexandria, im US-Bundesstaat Virginia, sagte, dass Aktionäre, die zwischen dem 7. Januar 2021 und dem 8. Januar 2024 Boeing-Aktien besassen, als Gruppe nun auf Schadenersatz klagen dürfen. Die Bundesrichterin erklärte, der Sammelklage habe erst bewilligt werden dürfen, nachdem Boeing ein Strafverfahren des US-Justizministeriums im Zusammenhang mit der Sicherheit der 737 MAX abgeschlossen habe.
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