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Weiter keine Verrechnungssteuer für «Too big to fail»-Instrumente

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2013 wurden die TBTF-Instrumente eingeführt - inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. Grund war die Rettung der Grossbank UBS. Ziel der Vorgaben war es, dass systemrelevante Finanzinstitute ihr Eigenkapital erhöhen, um bei einem Ausfall nicht die ganze Volkswirtschaft zu gefährden. Die Ausnahmebestimmungen im Verrechnungssteuergesetz waren in der Vergangenheit im Parlament weitgehend unbestritten.

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2013 wurden die TBTF-Instrumente eingeführt - inklusive der Ausnahme für die Verrechnungssteuer. Grund war die Rettung der Grossbank UBS. Ziel der Vorgaben war es, dass systemrelevante Finanzinstitute ihr Eigenkapital erhöhen, um bei einem Ausfall nicht die ganze Volkswirtschaft zu gefährden. Die Ausnahmebestimmungen im Verrechnungssteuergesetz waren in der Vergangenheit im Parlament weitgehend unbestritten.

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