Die Prüfung der Übernahme war dank einer 2017 ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommenen Transaktionswertschwelle möglich, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Diese Transaktionswertschwelle erlaubt die Übernahme von Unternehmen oder Vermögensgegenständen von mehr als 400 Millionen Euro, auch wenn diese noch sehr geringe oder keine Umsätze erzielen. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht hätten keine Bedenken gegen die Übernahme bestanden, sagte Mundt. Es seien eine Vielzahl möglicher Alternativwirkstoffe in der Entwicklung, auch sei etwa durch Generika Wettbewerb zu erwarten.
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Die Prüfung der Übernahme war dank einer 2017 ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufgenommenen Transaktionswertschwelle möglich, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. Diese Transaktionswertschwelle erlaubt die Übernahme von Unternehmen oder Vermögensgegenständen von mehr als 400 Millionen Euro, auch wenn diese noch sehr geringe oder keine Umsätze erzielen. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht hätten keine Bedenken gegen die Übernahme bestanden, sagte Mundt. Es seien eine Vielzahl möglicher Alternativwirkstoffe in der Entwicklung, auch sei etwa durch Generika Wettbewerb zu erwarten.