Der Bezug von Ergänzungsleistungen kommt zusätzlich mit einer Rückzahlungspflicht. Sofern der Nachlass 40’000 Franken übersteigt, müssen die EL von den Nachkommen zurückbezahlt werden. Besonders wenn Immobilien vererbt werden, kann dies zu Überraschungen führen. Wer hingegen keinen Anspruch auf EL hat oder die Ergänzungsleistungen dennoch nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragen. In diesem Fall könnten Verwandte vom Sozialamt in die Pflicht genommen werden. Grundsätzlich kommt bei Sozialleistungen die «Unterstützungspflicht durch Verwandte» zum Tragen, wenn die Kinder in «günstigen Verhältnissen» leben.
Topics:
Cash - "Aktuell" | News considers the following as important: News
This could be interesting, too:
finews.ch writes Martin Hess: «Politik muss die Goldene Regel berücksichtigen»
finews.ch writes Wirz & Partners holt neuen Manager für Banken und Versicherungen
finews.ch writes Nidwaldner KB findet neuen CEO bei der Baloise Bank
finews.ch writes VAE: Deshalb strotzt Schweizer Community vor Optimismus
Der Bezug von Ergänzungsleistungen kommt zusätzlich mit einer Rückzahlungspflicht. Sofern der Nachlass 40’000 Franken übersteigt, müssen die EL von den Nachkommen zurückbezahlt werden. Besonders wenn Immobilien vererbt werden, kann dies zu Überraschungen führen.
Wer hingegen keinen Anspruch auf EL hat oder die Ergänzungsleistungen dennoch nicht ausreichen, kann Sozialhilfe beantragen. In diesem Fall könnten Verwandte vom Sozialamt in die Pflicht genommen werden. Grundsätzlich kommt bei Sozialleistungen die «Unterstützungspflicht durch Verwandte» zum Tragen, wenn die Kinder in «günstigen Verhältnissen» leben.
