Damit kämen zurzeit nur Zürich, Genf, Luzern, Basel, Lausanne, Bern und Lugano in Frage. Die Kantone müssten in den Städten entsprechende Quartiere bezeichnen und das Verkaufssortiment einschränken. Die Arbeitnehmenden wiederum hätten zusätzlich Anspruch auf Ersatzruhezeit. Die Vernehmlassungsfrist für die Vorlage lief Ende Woche ab.
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Damit kämen zurzeit nur Zürich, Genf, Luzern, Basel, Lausanne, Bern und Lugano in Frage. Die Kantone müssten in den Städten entsprechende Quartiere bezeichnen und das Verkaufssortiment einschränken. Die Arbeitnehmenden wiederum hätten zusätzlich Anspruch auf Ersatzruhezeit. Die Vernehmlassungsfrist für die Vorlage lief Ende Woche ab.