Der Arbeitgeberverband argumentiert, der Bund verfüge über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz, was das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite angehe. Indem er einen GAV für allgemeingültig erkläre, mache er davon Gebrauch. Die Kantone dürften dann keine Regelungen mehr erlassen, die den Geltungsbereich jenes Gesamtarbeitsvertrags beträfen.
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Der Arbeitgeberverband argumentiert, der Bund verfüge über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz, was das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite angehe. Indem er einen GAV für allgemeingültig erkläre, mache er davon Gebrauch. Die Kantone dürften dann keine Regelungen mehr erlassen, die den Geltungsbereich jenes Gesamtarbeitsvertrags beträfen.