Gegenstand der Klage ist der Gema zufolge die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte im Chatbot. Ziel des Verfahrens ist demnach, nachzuweisen, «dass OpenAI systematisch das Repertoire der Gema verwendet, um seine Systeme zu trainieren». Bei der Eingabe einfacher Anweisungen gebe der Chatbot die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System offensichtlich trainiert worden sei. Andere Internetdienste zahlten für die Verwendung der Texte, OpenAI bediene sich dagegen «systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten der Urheberinnen und Urheber».
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Gegenstand der Klage ist der Gema zufolge die unlizenzierte Wiedergabe der Songtexte im Chatbot. Ziel des Verfahrens ist demnach, nachzuweisen, «dass OpenAI systematisch das Repertoire der Gema verwendet, um seine Systeme zu trainieren». Bei der Eingabe einfacher Anweisungen gebe der Chatbot die Originaltexte der Songs wieder, mit denen das System offensichtlich trainiert worden sei. Andere Internetdienste zahlten für die Verwendung der Texte, OpenAI bediene sich dagegen «systematisch unter bewusster Inkaufnahme von Urheberrechtsverletzungen an den Inhalten der Urheberinnen und Urheber».