Summary:
Heute werden stationäre Behandlungen von Kantonen und Krankenkassen bezahlt, ambulante Behandlungen nur von Krankenkassen. Efas sieht vor, dass Kantone und Krankenkassen die Kosten für Gesundheitsleistungen immer gleich aufteilen: Bis zu 73, Prozent sollen die Kassen aus Prämiengeldern bezahlen, mindestens 26,9 Prozent die Kantone.
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