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Bundesrat will Bestimmungen zum Stockwerkeigentum modernisieren

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Das Stockwerkeigentum wurde 1965 eingeführt und hat sich laut Bundesrat grundsätzlich bewährt. Die Eigentümer können sich gewisse Kosten teilen, etwa für Heizungen, Treppenhäuser, den Garten oder die Waschküche. Das mache den Kauf von Wohneigentum auch für Menschen mit weniger Geldmitteln möglich, schrieb der Bundesrat.

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Das Stockwerkeigentum wurde 1965 eingeführt und hat sich laut Bundesrat grundsätzlich bewährt. Die Eigentümer können sich gewisse Kosten teilen, etwa für Heizungen, Treppenhäuser, den Garten oder die Waschküche. Das mache den Kauf von Wohneigentum auch für Menschen mit weniger Geldmitteln möglich, schrieb der Bundesrat.

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