Als das Amt seine Zustimmung erteilte, legten die Unternehmen Argor-Heraeus, Metalor Technologies, MKS und Valcambi beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Dieses gab ihrem Einspruch statt. Es war der Ansicht, dass die Zahlen zu den Goldimporten unter das Steuergeheimnis fielen, da sie auch zur Berechnung der Mehrwertsteuer verwendet wurden.
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Als das Amt seine Zustimmung erteilte, legten die Unternehmen Argor-Heraeus, Metalor Technologies, MKS und Valcambi beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Dieses gab ihrem Einspruch statt. Es war der Ansicht, dass die Zahlen zu den Goldimporten unter das Steuergeheimnis fielen, da sie auch zur Berechnung der Mehrwertsteuer verwendet wurden.