"Die gesetzliche Regelung in der Schweiz verbietet ganz allgemein eine übermässige Bindung, daher müssen Sie bei Aktionärsbindungsverträgen regelmässig Kündigungsmomente anbieten. Aber wenn keiner kündigt, läuft es einfach weiter", erklärte sie. Und Wettergren ergänzte: "Wir sind gut aufgestellt und glauben an den langfristigen Erfolg des Unternehmens."
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