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Staatsfonds von Katar hat wohl wegen CS Forderungen gegen Schweiz ausgelotet

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Für QIA dürfte die Hürde für eine Klage hoch sein, denn Katar müsste seine Verluste und Gewinnchancen gegen die Auswirkungen eines solchen Schrittes auf seine Beziehungen zur Schweiz abwägen. Sollten die Katarer beschliessen, rechtliche Schritte einzuleiten, müssten sie gemäss dem zwischen den Regierungen der beiden Ländern ausgehandelten Vertrag eine Streitanzeige ("Notice of Dispute") bei der Schweizer Regierung einreichen. Die Parteien haben dann sechs Monate Zeit, um die Forderung "gütlich" beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Streit an das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) weitergeleitet werden. Dabei handelt es sich um eine internationale Schiedsinstitution, die in den 1960er Jahren von der Weltbank für Rechtsstreitigkeiten

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Für QIA dürfte die Hürde für eine Klage hoch sein, denn Katar müsste seine Verluste und Gewinnchancen gegen die Auswirkungen eines solchen Schrittes auf seine Beziehungen zur Schweiz abwägen. Sollten die Katarer beschliessen, rechtliche Schritte einzuleiten, müssten sie gemäss dem zwischen den Regierungen der beiden Ländern ausgehandelten Vertrag eine Streitanzeige ("Notice of Dispute") bei der Schweizer Regierung einreichen. Die Parteien haben dann sechs Monate Zeit, um die Forderung "gütlich" beizulegen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Streit an das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) weitergeleitet werden. Dabei handelt es sich um eine internationale Schiedsinstitution, die in den 1960er Jahren von der Weltbank für Rechtsstreitigkeiten zwischen internationalen Investoren und Staaten eingerichtet wurde.

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