Die UBS wird gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom Dienstag verpflichtet, ihr Vergütungssystem für Personen, die hauptsächlich für die Verwertung der von der Bundesgarantie betroffenen Aktiven der Credit Suisse zuständig sind, so zu gestalten, dass dieses einen Anreiz bietet, die Verwertung möglichst verlustarm zu gestalten. Ziel sei es, dass die Bundesgarantie möglichst nicht in Anspruch genommen werde.
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Die UBS wird gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom Dienstag verpflichtet, ihr Vergütungssystem für Personen, die hauptsächlich für die Verwertung der von der Bundesgarantie betroffenen Aktiven der Credit Suisse zuständig sind, so zu gestalten, dass dieses einen Anreiz bietet, die Verwertung möglichst verlustarm zu gestalten. Ziel sei es, dass die Bundesgarantie möglichst nicht in Anspruch genommen werde.