Bei einer solchen Zwangssanierung wäre das gesamte Aktienkapital wie auch die AT1-Anleihen gelöscht worden, weitere "Bail-in-Anleihen" wären in neue Aktien umgewandelt worden. Die Credit Suisse hätte in diesem Fall eine komfortable Kernkapitalquote (CET1) von 44 Prozent aufgewiesen, schreibt der FSB.Die gewählte Lösung der CS-Übernahme durch die UBS habe allerdings viele positive Aspekte gehabt, betont das Gremium. So sei es zu keinem Schock für die Finanzmärkte gekommen und auch die Kunden hätten weiterhin Geschäfte mit der Bank durchführen können. Zudem habe die Lösung die weltweit tätigen Einheiten der Bank gestützt. Und nicht zuletzt seien die Verluste für Investoren wohl insgesamt geringer ausgefallen als bei einer Abwicklung.Dennoch betont das FSB, dass der CS-Fall keinesfalls
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Bei einer solchen Zwangssanierung wäre das gesamte Aktienkapital wie auch die AT1-Anleihen gelöscht worden, weitere "Bail-in-Anleihen" wären in neue Aktien umgewandelt worden. Die Credit Suisse hätte in diesem Fall eine komfortable Kernkapitalquote (CET1) von 44 Prozent aufgewiesen, schreibt der FSB.
Die gewählte Lösung der CS-Übernahme durch die UBS habe allerdings viele positive Aspekte gehabt, betont das Gremium. So sei es zu keinem Schock für die Finanzmärkte gekommen und auch die Kunden hätten weiterhin Geschäfte mit der Bank durchführen können. Zudem habe die Lösung die weltweit tätigen Einheiten der Bank gestützt. Und nicht zuletzt seien die Verluste für Investoren wohl insgesamt geringer ausgefallen als bei einer Abwicklung.
Dennoch betont das FSB, dass der CS-Fall keinesfalls eine Undurchführbarkeit von Abwicklungsplänen zeige. "Die FSB-Untersuchung unterstützt diese Schlussfolgerung nicht", betont das Gremium. Zwar wäre eine Abwicklung mit vielen Unsicherheiten verbunden gewesen, das sei aber der Fall für jede Option gewesen.