Anbieter von Hypotheken müssen in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. (Bild: Shutterstock.com/Sdecoret)Die neuen Richtlinien der Bankiervereinigung (SBVg) definieren erstmals verbindliche Vorgaben sowohl für den Einbezug von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung als auch zur Thematisierung der Energieeffizienz im Rahmen der Hypothekarberatung, wie der Branchenverband am Dienstag mitteilte. "Nachhaltigkeit wird künftig integraler Bestandteil in den Beratungsgesprächen mit Kundinnen und Kunden", sagt Jörg Gasser, CEO der SBVg. Anlageberatung und Vermögensverwaltung: Die neuen Richtlinien für
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Anbieter von Hypotheken müssen in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. (Bild: Shutterstock.com/Sdecoret)
Die neuen Richtlinien der Bankiervereinigung (SBVg) definieren erstmals verbindliche Vorgaben sowohl für den Einbezug von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung als auch zur Thematisierung der Energieeffizienz im Rahmen der Hypothekarberatung, wie der Branchenverband am Dienstag mitteilte. "Nachhaltigkeit wird künftig integraler Bestandteil in den Beratungsgesprächen mit Kundinnen und Kunden", sagt Jörg Gasser, CEO der SBVg.
Anlageberatung und Vermögensverwaltung: Die neuen Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung" sind rechtlich an das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) angelehnt. Kundinnen und Kunden werden künftig nach ihren ESG-Präferenzen gefragt und die ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang gebracht. Zudem bestehen auch Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von ESG-Präferenzen. Die Mitglieder sind im Weiteren verpflichtet, so die SBVg, ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu integrieren.
Die neuen, verbindlichen Richtlinien ersetzen den bisherigen "Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden". In Anlehnung an die neuen SBVg-Richtlinien erarbeitet Swiss Sustainable Finance (SSF) konkrete Umsetzungshilfen. Diese werden laut Medienmitteilung Finanzinstitute auch über den Bankensektor hinaus bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung von Privatkunden unterstützen.
Immobilienfinanzierung: Die ebenfalls neuen "Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz" sehen vor, dass Anbieter von Hypotheken in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. Dadurch sollen sie für die Bedeutung energetischer Sanierungen sensibilisiert werden. Im Vordergrund stehen vorerst Privatkundinnen und -kunden mit zu finanzierenden Einfamilien- und Ferienhäusern. Im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung wird künftig der absehbare Erneuerungsbedarf einer Liegenschaft thematisiert werden müssen. Ebenso werden die Kundinnen und Kunden über verfügbare Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen informiert und an unabhängige Fachstellen zwecks spezifischer Beratung verwiesen. Zudem verpflichten sich die Mitglieder zu einer regelmässigen Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und Kundenberater zu den Themen langfristige Werterhaltung und Energieeffizienz von Immobilien.
Die Selbstregulierungen sind für Mitglieder der SBVg verbindlich. Nicht-Mitglieder können sich freiwillig anschliessen. Beide Selbstregulierungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft, wobei verschiedene Übergangsfristen gelten.
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