Ursprünglich hatten sich die beiden Unternehmen bis zum gestrigen Montag Zeit gegeben. Die rechtliche Auseinandersetzung hatte im vergangenen Herbst begonnen und zieht sich seither hin. Ende August hatten sich die beiden Unternehmen dann darauf geeinigt, innerhalb von 30 Tagen einen Vergleich auszuarbeiten. Gleichzeitig hatten sie vereinbart, den Rechtsstreit für weitere 60 Tage auszusetzen, um die Verhandlung und Unterzeichnung der endgültigen Vergleichsvereinbarung und der damit verbundenen Bedingungen zu ermöglichen.
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Ursprünglich hatten sich die beiden Unternehmen bis zum gestrigen Montag Zeit gegeben. Die rechtliche Auseinandersetzung hatte im vergangenen Herbst begonnen und zieht sich seither hin. Ende August hatten sich die beiden Unternehmen dann darauf geeinigt, innerhalb von 30 Tagen einen Vergleich auszuarbeiten. Gleichzeitig hatten sie vereinbart, den Rechtsstreit für weitere 60 Tage auszusetzen, um die Verhandlung und Unterzeichnung der endgültigen Vergleichsvereinbarung und der damit verbundenen Bedingungen zu ermöglichen.