Die Swiss Life kann einen langjährigen Rechtsstreit mit den US-Behörden abschliessen. (Bild: ZVG)Swiss Life gab am Freitagabend die Übereinkunft mit dem amerikanischen Department of Justice (DoJ) bekannt. Über den Bestand der betreffenden Gespräche und Abklärungen hatte Swiss Life bereits im September 2017 informiert. Die Übereinkunft hat die Form eines Deferred Prosecution Agreement (DPA) mit einer dreijährigen Laufzeit. Die mit dieser Übereinkunft verbundene Zahlung liegt im Rahmen der zulasten des Geschäftsjahres 2020 vorgenommenen Rückstellung von 70 Mio. CHF, worüber Swiss Life in der Medienmitteilung vom 2. März 2021 berichtete. Swiss Life werde sicherstellen, dass die Vorgaben der Übereinkunft umgesetzt werden und das DPA erfolgreich beendet werden könne, heisst es in einer
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Die Swiss Life kann einen langjährigen Rechtsstreit mit den US-Behörden abschliessen. (Bild: ZVG)
Swiss Life gab am Freitagabend die Übereinkunft mit dem amerikanischen Department of Justice (DoJ) bekannt. Über den Bestand der betreffenden Gespräche und Abklärungen hatte Swiss Life bereits im September 2017 informiert. Die Übereinkunft hat die Form eines Deferred Prosecution Agreement (DPA) mit einer dreijährigen Laufzeit.
Die mit dieser Übereinkunft verbundene Zahlung liegt im Rahmen der zulasten des Geschäftsjahres 2020 vorgenommenen Rückstellung von 70 Mio. CHF, worüber Swiss Life in der Medienmitteilung vom 2. März 2021 berichtete. Swiss Life werde sicherstellen, dass die Vorgaben der Übereinkunft umgesetzt werden und das DPA erfolgreich beendet werden könne, heisst es in einer kurzgefassten Medienmitteilung.
Bei dem Fall wirft ein Bezirksgericht in New York Swiss Life vor, mit amerikanischen Steuerpflichtigen zusammengearbeitet und insgesamt über 1,4 Mrd. USD an Mitteln vor dem Fiskus verborgen zu haben.
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