Der EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstössen ein Missbrauch des Geldes droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht - das Verfahren läuft noch. Die EU-Kommission wollte eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von Ungarn und Polen entschieden hat. "Während die Kommission hadert, drückt das Parlament auf die Tube", sagte der zuständige Berichterstatter im Ausschuss Sergey Lagodinsky (Grüne) der dpa. "Die Einschränkung von Grundrechten und Unabhängigkeit der Justiz durch Regierungen in
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Der EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstössen ein Missbrauch des Geldes droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht - das Verfahren läuft noch. Die EU-Kommission wollte eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von Ungarn und Polen entschieden hat.
"Während die Kommission hadert, drückt das Parlament auf die Tube", sagte der zuständige Berichterstatter im Ausschuss Sergey Lagodinsky (Grüne) der dpa. "Die Einschränkung von Grundrechten und Unabhängigkeit der Justiz durch Regierungen in Ungarn oder Polen sind eine ernste Gefahr für die Bürger dieser Länder, aber auch für die Aufsicht über EU-Gelder, die diesen Regierungen zuteil werden." Genau dafür sei der Rechtsstaatmechanismus geschaffen worden.
Nun ist Parlamentspräsident David Sassoli am Zug. Er müsste die Klage beim höchsten EU-Gericht in Luxemburg einreichen. Zuvor könnte er kommende Woche noch einmal das Parlamentsplenum darüber abstimmen lassen. Das Parlament hat bis zum 2. November Zeit, die Klage gegen die EU-Kommission beim EuGH anzustrengen. Bereits im Juni hatte es beschlossen, das Verfahren für die Untätigkeitsklage zu beginnen und so Druck auf die EU-Kommission machen.
Die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen betonte stets, die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall werde verloren gehen. Zuletzt schien jedoch nicht mehr ausgeschlossen, dass sie schon vor einem EuGH-Urteil Verfahren einleiten könnte./wim/DP/he
(AWP)