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Zwei von sieben Regierungssitzen in Basel-Stadt neu zu besetzen

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Obwohl mit Christoph Brutschin und Hans-Peter Wessels gleich zwei SP-Regierungsräte nach drei Amtsperioden nicht mehr antreten, offenbaren die bürgerlichen Parteien erneut personell bedingte Schwierigkeiten beim Versuch, die Machtverhältnisse in der Exekutive zu ändern. Anders als noch vor vier Jahren haben die Parteien FDP, CVP und LDP die SVP nicht mehr ins Boot geholt. Die bislang nicht in der Exekutive vertretene SVP tritt mit dem 56-jährigen Rechtsanwalt und Quereinsteiger Stefan Suter an. Die beiden neu kandidierenden SP-Vertreter, Nationalrat Beat Jans und Grossrat Kaspar Sutter gelten als gesetzt. Kaum um ihren Sitz bangen muss auch SP-Regierungsrätin Tanja Soland, die erst 2019 in einer Ersatzwahl Nachfolgerin von Finanzdirektorin Eva Herzog geworden war. Auf der anderen Seite

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Obwohl mit Christoph Brutschin und Hans-Peter Wessels gleich zwei SP-Regierungsräte nach drei Amtsperioden nicht mehr antreten, offenbaren die bürgerlichen Parteien erneut personell bedingte Schwierigkeiten beim Versuch, die Machtverhältnisse in der Exekutive zu ändern.

Anders als noch vor vier Jahren haben die Parteien FDP, CVP und LDP die SVP nicht mehr ins Boot geholt. Die bislang nicht in der Exekutive vertretene SVP tritt mit dem 56-jährigen Rechtsanwalt und Quereinsteiger Stefan Suter an.

Die beiden neu kandidierenden SP-Vertreter, Nationalrat Beat Jans und Grossrat Kaspar Sutter gelten als gesetzt. Kaum um ihren Sitz bangen muss auch SP-Regierungsrätin Tanja Soland, die erst 2019 in einer Ersatzwahl Nachfolgerin von Finanzdirektorin Eva Herzog geworden war.

Auf der anderen Seite lassen SP und das Grüne Bündnis die bürgerliche Dreiervertretung in der Regierung mit den Bisherigen Conradin Cramer (LDP), Lukas Engelberger (CVP) und Baschi Dürr (FDP) unbehelligt. Justiz- und Sicherheitsdirektor Dürr wird indes immer wieder als Wackelkandidat bezeichnet.

Die bürgerlichen Parteien konzentrieren sich beim Versuch, die Mehrheitsverhältnisse zu kippen, auf den Sitz von Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grüne). Sie wird als schwächstes Glied in der rot-grünen Regierungsmehrheit wahrgenommen.

Ackermanns Versuch, eine Führungskrise im Historischen Museum zu lösen, hatte ihr zudem erst kürzlich eine scharfe Rüge der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats eingebracht.

Mit Stephanie Eymann (LDP) tritt eine Quereinsteigerin der Basler Politik ins Rennen um das Regierungspräsidium. Die 40-jährige Juristin ist Leiterin der Verkehrspolizei des Nachbarkantons Baselland, war bis 2019 Gemeinderätin in Eptingen (BL) und ist erst seit letztem Sommer wieder in Basel-Stadt wohnhaft, wo sie auch aufgewachsen ist.

Auf das Amt der Regierungspräsidentin schielt mit der 1984 geborenen Kantonsparlamentarierin und Historikerin Esther Keller auch eine Kandidatin der GLP - einer Partei, die im Grossen Rat keine Fraktionsstärke aufweist, bei den vergangenen Nationalratswahlen aber überraschenderweise einen Sitz gewann.

Von einer markanten Verschiebung der Kräfteverhältnisse im Grossen Rat geht in Basel-Stadt niemand aus. SP und das Grüne Bündnis (ein Zusammenschluss der Grünen mit der BastA! aus dem äusseren linken Spektrum) geben sich aufgrund mehrerer Abstimmungserfolge in jüngerer Vergangenheit relativ siegessicher. Sie besetzen derzeit 48 der 100 Grossratssitze.

Bei den bürgerlichen Fraktionen FDP, CVP/EVP und LDP (derzeit mit 34 Sitzen vertreten) könnte es nach 2016 erneut zu Verschiebungen innerhalb des Blocks kommen. Die alteingesessene baselspezifische LDP hatte vor vier Jahren schon zulasten ihrer Verbündeten deutlich zugelegt und wartet nun mit einer Liste mit zahlreichen prominenten Kandidierenden auf.

Die SVP dürfte Schwierigkeiten bekommen, ihre 15 Sitze zu halten. Schon vor vier Jahren hatte sie an Wähleranteilen verloren. Dazu kommt, dass sechs zum Teil bekannte Bisherige (inklusive Kantonalpräsident) wegen der Amtszeitbeschränkung nicht mehr zur Wahl antreten können und die Partei 2019 auch ihren Nationalratssitz verloren hatte.

Hoffnungen auf Sitzgewinne dürfen sich indes kleine Parteien machen. Anders als bei den letzten beiden Wahlen gilt 2020 die Vier-Prozent-Hürde pro Wahlkreis nicht mehr.

(SDA)

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