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Ständeratskommission gegen Loyalitätsaktien

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Das hat sie mit 10 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit Loyalitätsaktien würden Aktionäre, die Aktien über eine gewisse Zeit halten, von Vorzugsrechten profitieren und höhere Dividenden erhalten. Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz für längerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen. Der Bundesrat hatte keine Loyalitätsaktien vorgesehen. Weiter will die Ständeratskommission nicht, dass Unternehmen Aktienkapital in Fremdwährung führen dürfen. Das hat sie mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen. In der Frage der Abhaltung von Generalversammlungen im Ausland will sie beim geltenden Recht bleiben. Nun ist der Ständerat am Zug. In wichtigen Punkten haben sich die Räte bereits geeinigt. So beschlossen sie, dass

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Das hat sie mit 10 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mit Loyalitätsaktien würden Aktionäre, die Aktien über eine gewisse Zeit halten, von Vorzugsrechten profitieren und höhere Dividenden erhalten.

Im Nationalrat sieht eine Mehrheit darin einen Anreiz für längerfristiges Denken und verantwortungsvolle Investitionen. Der Bundesrat hatte keine Loyalitätsaktien vorgesehen.

Weiter will die Ständeratskommission nicht, dass Unternehmen Aktienkapital in Fremdwährung führen dürfen. Das hat sie mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen. In der Frage der Abhaltung von Generalversammlungen im Ausland will sie beim geltenden Recht bleiben.

Nun ist der Ständerat am Zug. In wichtigen Punkten haben sich die Räte bereits geeinigt. So beschlossen sie, dass bei der Gründung von Unternehmen weiterhin eine Pflicht zur öffentlichen Beurkundung bestehen soll. Eine erleichterte Unternehmensgründung, wie der Bundesrat sie vorgeschlagen hatte, lehnten sie ab.

Im Rahmen der Aktienrechtsreform hat das Parlament auch Geschlechterrichtwerte für Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen beschlossen. In Verwaltungsräten soll jedes Geschlecht zu mindestens 30 Prozent vertreten sein, in Geschäftsleitungen zu mindestens 20 Prozent. Unternehmen, die den Richtwert nicht erreichen, müssen im Vergütungsbericht die Gründe sowie Massnahmen zur Verbesserung darlegen.

(AWP)

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