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Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Corona-Protestcamp

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Die Dauermahnwache war vom 30. August bis zum 14. September auf der Strasse des 17. Juni geplant, die durch den Tiergarten zum Brandenburger Tor führt und am Rand des Regierungsviertels liegt. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Dieses hatte die Einschätzung der Versammlungsbehörde geteilt, dass durch ein solches Camp eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten sei. Der Grund: Die Veranstaltungsteilnehmer würden die Mindestabstände zum Eindämmen der Corona-Epidemie nicht einhalten. Dieser Argumentation schlossen sich die Richter in Karlsruhe an. Mit Blick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit argumentierten sie: Es könne zum Schutz vor Infektionsgefahren auch ein

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Die Dauermahnwache war vom 30. August bis zum 14. September auf der Strasse des 17. Juni geplant, die durch den Tiergarten zum Brandenburger Tor führt und am Rand des Regierungsviertels liegt.

Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Dieses hatte die Einschätzung der Versammlungsbehörde geteilt, dass durch ein solches Camp eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten sei. Der Grund: Die Veranstaltungsteilnehmer würden die Mindestabstände zum Eindämmen der Corona-Epidemie nicht einhalten.

Dieser Argumentation schlossen sich die Richter in Karlsruhe an. Mit Blick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit argumentierten sie: Es könne zum Schutz vor Infektionsgefahren auch ein Versammlungsverbot ausgesprochen werden, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Im Fall des geplanten Camps gebe es keine anderen Mittel zur Gefahrenabwehr. Der Antragsteller, der am Samstag auch eine der Anti-Corona-Demonstrationen veranstaltet habe, habe nicht dargelegt, dass er sein Hygienekonzept mit Blick auf "nunmehr vorliegende Erfahrungen" angepasst habe.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die geplante Dauermahnwache erlaubt. Gegen die darauf folgende OVG-Entscheidung hatten die Anmelder einen Eilantrag gestellt.

(SDA)

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