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Vorlage zu Konsumkrediten als Rohrkrepierer

Summary:
Die Politik setzt den Marktkräften immer engere Schranken. Der Interventionismus nimmt Überhand. Im Kreditgeschäft sogar unter Missachtung elementarer ökonomischer Grundsätze.Die Grosswetterlage für den Wirtschaftsstandort Schweiz hat sich in letzter Zeit stark eingetrübt. Es bedarf nun massiver Schubumkehr zur Senkung des Bürokratiewahns. Anstatt dies zu beherzigen, sägen Regierungsmitglieder weiterhin unbedarft an den Stützen des Wohlstands. So beispielsweise im Kreditmarkt.Seit Jahren betragen die ausstehenden Konsumkredite und Leasingverträge rund 15 Mrd. Franken und bilden einen fixen Bestandteil unserer Wirtschaft. Das Fehlen von Sicherheiten birgt bei diesen Krediten jedoch Risiken, sowohl für den Kreditnehmer wie auch für den Kreditgeber. Im hartumkämpften und deshalb gut funktionierenden Markt, wird dieses Risiko seit jeher durch die Höhe des Zinssatzes abgegolten. Wucherzinsen sind verboten, und das ist gut so. So weit, so klar.Auch behördliche Markteingriffe haben ihre Logik. Wenn der Markt nicht funktioniert oder wenn ein funktionierender Markt gelenkt werden soll, werden wünschenswerte Produkte verbilligt und schädliche Projekte verteuert. Gesamtwirtschaftlich zwar meist schädlich, aber immerhin dem politischen Willen entsprechend.Der Bundesrat will nun festgestellt haben, dass Konsumkredite schädlich sind und plant deshalb lenkend einzugreifen.

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Vorlage zu Konsumkrediten als Rohrkrepierer
Die Politik setzt den Marktkräften immer engere Schranken. Der Interventionismus nimmt Überhand. Im Kreditgeschäft sogar unter Missachtung elementarer ökonomischer Grundsätze.

Die Grosswetterlage für den Wirtschaftsstandort Schweiz hat sich in letzter Zeit stark eingetrübt. Es bedarf nun massiver Schubumkehr zur Senkung des Bürokratiewahns. Anstatt dies zu beherzigen, sägen Regierungsmitglieder weiterhin unbedarft an den Stützen des Wohlstands. So beispielsweise im Kreditmarkt.

Seit Jahren betragen die ausstehenden Konsumkredite und Leasingverträge rund 15 Mrd. Franken und bilden einen fixen Bestandteil unserer Wirtschaft. Das Fehlen von Sicherheiten birgt bei diesen Krediten jedoch Risiken, sowohl für den Kreditnehmer wie auch für den Kreditgeber. Im hartumkämpften und deshalb gut funktionierenden Markt, wird dieses Risiko seit jeher durch die Höhe des Zinssatzes abgegolten. Wucherzinsen sind verboten, und das ist gut so. So weit, so klar.

Auch behördliche Markteingriffe haben ihre Logik. Wenn der Markt nicht funktioniert oder wenn ein funktionierender Markt gelenkt werden soll, werden wünschenswerte Produkte verbilligt und schädliche Projekte verteuert. Gesamtwirtschaftlich zwar meist schädlich, aber immerhin dem politischen Willen entsprechend.

Der Bundesrat will nun festgestellt haben, dass Konsumkredite schädlich sind und plant deshalb lenkend einzugreifen. Ganz in der Tradition der jüngeren Zeit, in der „Ordnungspolitik“ im ganzen Parteienspektrum nur noch eine leere Worthülse bildet, ist er einen fundierten Bedarfsnachweis schuldig geblieben. Dies hindert ihn nicht an einer einschneidenden Marktintervention. So weit, so schlecht.

Das Überraschende am Lenkungsorschlag: Der  angeblich schädliche Kredit wird nicht durch eine Preiserhöhung, sondern durch eine administrative Preissenkung zu bekämpfen versucht! Der Bundesrat setzt in seinem Verordnungsentwurf den Höchstzinssatz bei Konsumkrediten von 15% auf 10%. Er diagnostiziert also nicht nur falsch, sondern behandelt zu allem Übel auch noch mit der falschen Medizin. Wann werde ich meine Kreditkarte eher überziehen, bei 10% oder bei 15% Zins?

Die Überlegung des Bundesrats ist scheinbar, dass der reduzierte Höchstzins die Banken davon abhalten soll, überhaupt noch risikoreiche Kredite zu gewähren. Allerdings hat es der Bundesrat nicht nur unterlassen, eine Bedarfsanalyse vorzunehmen, sondern er hat auch gleich auf die vorgeschriebene Wirkungsanalyse verzichtet. Ohne Schätzungen über die Reduktion der „schädlichen“ Kredite und die Kollateralschäden in Form von nicht gewährten realwirtschaftlich wichtigen Krediten, ist der Vorschlag nichts weiter als eine behördliche Schikane mehr.

Es liesse sich trefflich spekulieren, was passierte, wenn der Bundesrat den vermutlich geharnischten Vernehmlassungsantworten nicht Rechnung trägt.

  1. Befeuert durch die tieferen Kreditkosten steigt das Kreditvolumen und die Privatverschuldung.
  2. Entschädigt der von den Behörden verordnete Tiefzins nicht für das eingegangene Kreditrisiko, werden die etablierten Finanzinstitute die Kredite rationieren. In diesem Fall wird die bestehende Nachfrage von Konsumenten nach Krediten schlicht aus anderen Quellen befriedigt werden. Der von renommierten Experten wie dem Gouverneur der Kanadischen Zentralbank aufgezeigten Entwicklung bei kreativen Finanzierungsformen würde durch die bundesrätliche Verordnung Vorschub geleistet. So gelten P2P-Kredite als nicht gewerbsmässig, Scharia-kompatible Lösungen kommen ohne Zinszahlungen aus, Verbriefungen dienen einem Wegdiversifizieren von zu tief abgegoltenen Risiken. Die Erfahrungen mit politisch verbilligtem Wohnen und der folgenden Entwicklungen auf dem US-Häusermarkt (subprime loans) scheint der Bundesrat bereits vergessen zu haben.

Wie auch die von der Verordnung ausgelöste Entwicklung sein wird, sie dürfte das Gegenteil der bundesrätlichen Ziele bewirken. Es ist an der Zeit, dass nun der durchaus wohlgemeinte Aktionismus in unserer Regierung weitsichtiger, ökonomischer Räson weicht. Das wirkliche Übel im delikaten Kreditmarkt wären risikounabhängige Zinssätze bei etablierten Instituten oder intransparenten Preissettings im kaum regulierten Parallelmarkt der Schattenbanken.

Martin Hess
Martin Hess ist seit 2010 Chefökonom und Direktionsmitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung und Mitglied der Chief Economist Group des Europäischen Bankenverbands.

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