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FINMA anerkennt angepasste Selbstregulierung der AMAS als Mindeststandard

Summary:
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die angepasste Selbstregulierung der AMAS als Mindeststandard. Damit werden hauptsächlich die neuen Regeln des FINIG und FIDLEG nachvollzogen. Die angepasste Selbstregulierung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Aufgrund des Inkrafttretens des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) hat die Asset Management Association Switzerland (AMAS, ehemals Swiss Funds & Asset Management Association, SFAMA) ihre Selbstregulierung angepasst. Die FINMA hat die revidierten Selbstregulierungserlasse der AMAS auf deren Antrag als Mindeststandard anerkannt. Sie hat für das Anerkennungsverfahren die Verordnung zum

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die angepasste Selbstregulierung der AMAS als Mindeststandard. Damit werden hauptsächlich die neuen Regeln des FINIG und FIDLEG nachvollzogen. Die angepasste Selbstregulierung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Aufgrund des Inkrafttretens des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) hat die Asset Management Association Switzerland (AMAS, ehemals Swiss Funds & Asset Management Association, SFAMA) ihre Selbstregulierung angepasst. Die FINMA hat die revidierten Selbstregulierungserlasse der AMAS auf deren Antrag als Mindeststandard anerkannt. Sie hat für das Anerkennungsverfahren die Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz angewendet und eine Ämterkonsultation durchgeführt.

Die überarbeiteten Verhaltensregeln sowie die Richtlinien betreffend Immobilienfonds, Fondsperformance, Vermögensbewertung, Geldmarktfonds und Total Expense Ratio treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Die zwei bisherigen Richtlinien zum Vertrieb und zum KIID werden nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfristen aufgehoben, da ihr Inhalt im FIDLEG geregelt ist. Die bisherige Transparenzrichtlinie ist in die Verhaltensregeln integriert worden. 

Im Rahmen der Überarbeitung hat die AMAS namentlich die Regeln für das Verhalten am Point of Sale aus der Selbstregulierung gestrichen, da diese nun im FIDLEG enthalten sind und allgemein gelten. Neben punktuellen Anpassungen in den Bereichen Liquiditätsrisikomanagement, Business Continuity Management und Anlegerbeschwerdemanagement, wurde für Immobilienfonds die Mandatierung einer juristischen Person als Schätzungsexperte verankert. 

Die AMAS hat als Branchenorganisation der Fonds- und Asset-Management-Branche in der Schweiz in den vergangenen Jahren verschiedene Selbstregulierungen von der FINMA als Mindeststandard anerkennen lassen. Diese schaffen Regeln, wo Gesetz und Verordnung keine Bestimmungen oder bloss den Rahmen vorsehen und leisten damit einen Beitrag zur Rechtssicherheit in der Fonds- und Asset-Management-Branche. Da mit der Anerkennung von Selbstregulierungen verbindliche Mindeststandards für eine gesamte Branche geschaffen werden, müssen diese breit abgestützt sein.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 19 77
[email protected]


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