Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht eine zweite Aufsichtsmitteilung mit Hinweisen für die Beaufsichtigten zu Erleichterungen und Präzisierungen der Aufsichtspraxis im Kontext der COVID-19-Krise. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung 03/2020 gibt die FINMA weitere Erleichterungen im Kontext der COVID-19-Krise bekannt. Die Erleichterungen betreffen gewisse Identifikationspflichten der Geldwäschereiregulierung sowie den Versicherungsbereich. Hier ist die FINMA bereit, Anträge von Versicherern für eine temporäre Glättung der Zinskurven verschiedener Währungen gutzuheissen, um rein stichtagabhängige Schwankungen des Schweizer Solvenztests SST zu reduzieren. Zudem gewährt die FINMA den Versicherungsunternehmen längere Fristen für ihre
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht eine zweite Aufsichtsmitteilung mit Hinweisen für die Beaufsichtigten zu Erleichterungen und Präzisierungen der Aufsichtspraxis im Kontext der COVID-19-Krise.
Mit ihrer Aufsichtsmitteilung 03/2020 gibt die FINMA weitere Erleichterungen im Kontext der COVID-19-Krise bekannt. Die Erleichterungen betreffen gewisse Identifikationspflichten der Geldwäschereiregulierung sowie den Versicherungsbereich. Hier ist die FINMA bereit, Anträge von Versicherern für eine temporäre Glättung der Zinskurven verschiedener Währungen gutzuheissen, um rein stichtagabhängige Schwankungen des Schweizer Solvenztests SST zu reduzieren. Zudem gewährt die FINMA den Versicherungsunternehmen längere Fristen für ihre aufsichtsrechtliche Berichterstattung an die FINMA.
FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2020
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