Der Bundesrat hat im November 2019 die Einführung der Finanzierungsquote für Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) beschlossen. Dies macht kleine Anpassungen des FINMA-Rundschreibens „Liquiditätsrisiken – Banken“ notwendig. Dazu eröffnet die FINMA eine Anhörung, die bis am 13. Juli 2020 läuft. Der Bundesrat hat im November 2019 beschlossen, die Finanzierungsquote für Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) auf Mitte 2021 einzuführen und die Liquiditätsverordnung entsprechend anzupassen. Dies bedingt auch einen Nachvollzug in der Aufsichtspraxis der FINMA, die im Rundschreiben 2015/2 „Liquiditätsrisiken – Banken“ festgehalten ist. Die FINMA führt dazu eine Anhörung durch. Die Anhörung berücksichtigt den Zeitplan zur Verabschiedung der Liquiditätsverordnung.
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Der Bundesrat hat im November 2019 die Einführung der Finanzierungsquote für Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) beschlossen. Dies macht kleine Anpassungen des FINMA-Rundschreibens „Liquiditätsrisiken – Banken“ notwendig. Dazu eröffnet die FINMA eine Anhörung, die bis am 13. Juli 2020 läuft.
Der Bundesrat hat im November 2019 beschlossen, die Finanzierungsquote für Banken (Net Stable Funding Ratio, NSFR) auf Mitte 2021 einzuführen und die Liquiditätsverordnung entsprechend anzupassen. Dies bedingt auch einen Nachvollzug in der Aufsichtspraxis der FINMA, die im Rundschreiben 2015/2 „Liquiditätsrisiken – Banken“ festgehalten ist. Die FINMA führt dazu eine Anhörung durch. Die Anhörung berücksichtigt den Zeitplan zur Verabschiedung der Liquiditätsverordnung. Ausserdem verlängert die FINMA aufgrund der gegenwärtigen Situation der Pandemie die Anhörungsfrist auf zehn Wochen. Sie dauert bis am 13. Juli 2020.
Gemäss den Basel-III-Mindeststandards haben Banken neben strengeren Liquiditätsvorschriften auch international harmonisierte quantitative Vorschriften an die Finanzierung einzuhalten. Im Einklang mit diesen internationalen Vorgaben passte der Bundesrat bereits 2017 die Liquiditätsverordnung an, verschob jedoch die Einführung der NSFR auf einen späteren Zeitpunkt. Auch die FINMA passte damals ihr Rundschreiben “Liquiditätsrisiken – Banken” an und führte eine Anhörung durch. Entsprechend beschränkt sich die vorliegende Anhörung nun auf einige Präzisierungen und redaktionelle Anpassungen. Die Neuerungen sollen am 1. Juli 2021 in Kraft treten, vorbehältlich des Zeitplans des Bundesrats.
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