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Soziale Sicherung: Last oder Segen?

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Im Zuge der Corona-Pandemie droht der Streit um die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme neu zu entbrennen. Schon jetzt liegt der Fokus dabei auf der "Beitragsbelastung". Der Artikel versucht diesen verengten Blick zu weiten und auf die Leistungen, Potenziale und ökonomischen Voraussetzungen für eine solide Finanzierung zu richten.  Angesichts der Corona-Pandemie sollte man vermuten, dass unsere sozialen Sicherungssysteme besonders hoch im Kurs stehen, vorneweg die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung, aus der auch das Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Und doch stehen sogar inmitten der Krise, die viele für die größte seit Bestehen der Bundesrepublik halten, nicht die Segnungen der Sozialversicherungen im Zentrum, sondern die Beitragssätze zu deren

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Thorsten Hild considers the following as important:

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Im Zuge der Corona-Pandemie droht der Streit um die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme neu zu entbrennen. Schon jetzt liegt der Fokus dabei auf der "Beitragsbelastung". Der Artikel versucht diesen verengten Blick zu weiten und auf die Leistungen, Potenziale und ökonomischen Voraussetzungen für eine solide Finanzierung zu richten. 

Angesichts der Corona-Pandemie sollte man vermuten, dass unsere sozialen Sicherungssysteme besonders hoch im Kurs stehen, vorneweg die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung, aus der auch das Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Und doch stehen sogar inmitten der Krise, die viele für die größte seit Bestehen der Bundesrepublik halten, nicht die Segnungen der Sozialversicherungen im Zentrum, sondern die Beitragssätze zu deren Finanzierung, die als „Beitragsbelastung“ begriffen werden.

Die magische Zahl von 40 Prozent

Eine vom Bund der Arbeitgeber (BDA) eigens einberufene Kommission hat hierzu jüngst eine Veröffentlichung vorgelegt, deren Titel zugleich Programm ist: „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen.“ Die magische Zahl, auf die die Sozialbeiträge begrenzt werden sollen, lautet: 40 Prozent des Bruttolohns. Magisch deswegen, weil nicht nur beim BDA nirgends zu lesen ist, warum Wohl und Wehe der Sozialbeiträge ausgerechnet bei 40 Prozent liegen sollen. Vielleicht ja, weil viele Bruttolöhne so niedrig sind, dass 40 Prozent davon tatsächlich zur Belastung der Betroffenen werden. So verdient fast jede/r fünfte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte nur einen Niedriglohn, also weniger als zwei Drittel des mittleren monatlichen Bruttoarbeitsentgelts. Vielleicht auch, weil die sozialen Leistungen, die die Sozialversicherten erhalten, spürbar gekürzt wurden. Das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld lag immerhin schon einmal bei einheitlich 68 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, Fortbildung und Umschulung wurden sogar schon mit 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gefördert. Für ein niedrigeres Rentenniveau sollen die BeitragszahlerInnen immer länger arbeiten und die Einbußen bei der gesetzlichen Rente durch private Vorsorge ausgleichen. Auch in der Pflege und der zahnärztlichen Behandlung wird über steigende Eigenanteile geklagt. Diese Teilprivatisierung der Sozialversicherungen lastet allein auf den Beschäftigten, die Sozialversicherungen aber werden zum größten Teil paritätisch von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen finanziert.

Und doch dürfte der BDA bei der Bundesregierung auf offene Ohren stoßen. Schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 heißt es entsprechend: „Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.“ Am 1. Oktober 2019 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, der Deckelung der Sozialbeiträge auf 40 Prozent in seiner „Mittelstandsstrategie“ ein eigenes Kapitel gewidmet und damit ein breites Presseecho hervorgerufen.  Demnach will sich die Bundesregierung sogar dafür einsetzen, „dass ein entsprechender Sozialabgabendeckel im Grundgesetz verankert wird.“ 

Dass sich an dieser Stoßrichtung trotz der Corona-Pandemie und der mit ihr verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Härten nichts geändert hat, zeigt beispielhaft ein Tweet des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß, anlässlich der Veröffentlichung des jüngsten Sozialbudgets. Die Wirtschaftsleistung, so Bareiß, sei seit 2015 um 17,4 Prozent gewachsen, die Sozialausgaben um 22 Prozent. „Das sind 190 Mrd. Euro Soziales mehr oder besser: Jeder Bürger zahlt 2.400 Euro mehr. Ein weiter so gefährdet Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und Standort Deutschland.“

Dabei ist die soziale Sicherung nicht nur in der Krise ein Segen, und zwar für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Sie ist auch Jobmotor und Stabilitätsanker in normalen Zeiten.

Sozialabgaben und Steuern fließen als Leistungen zurück – auch die ArbeitgeberInnen profitieren

Sobald man mitdenkt, dass Sozialabgaben und Steuern soziale Leistungen finanzieren, wird deutlich, dass jener Fokus auf die Höhe der Beitragssätze ein äußerst eindimensionales Bild vermittelt. Das gilt spätestens dann, wenn deren „Stabilisierung“ zu sinkenden oder nicht angemessen steigenden Leistungen führt.

Eine solide Finanzierung der sozialen Sicherung durch Sozialabgaben und Steuern kommt dabei keineswegs allein den ArbeitnehmerInnen zugute, sondern auch den ArbeitgeberInnen; man denke nur an die derzeitigen Zahlungen des Kurzarbeitergeldes in der Corona-Krise, aber auch an die Infrastruktur und die Arbeitsvermittlung, die die Bundesagentur für Arbeit bereit hält. Die Renten- und Krankenversicherung, um nur zwei weitere voll oder weitgehend beitragsfinanzierte Sozialversicherungssysteme zu nennen, kommen ebenfalls nicht allein den direkten EmpfängerInnen der Leistungen zugute, sondern auch den Unternehmen, deren Umsätze zu einem großen Teil von den so finanzierten und stabilisierten Einkommen profitieren. Schließlich ist die über die sozialen Sicherungssysteme erzielte Stabilität unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems für die Unternehmen gar nicht zu überschätzen.

Jobmotor soziale Sicherung

Die sozialen Leistungen üben jedoch nicht nur einen positiven Einfluss auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung aus. Vielmehr ist das über sie überhaupt erst entstandene Gesundheits- und Sozialwesen längst selbst zu einem der größten ArbeitgeberInnen geworden. Zum 31. Dezember 2019 waren laut Statistischem Bundesamt nur im Verarbeitenden Gewerbe mit 7 Millionen ArbeitnehmerInnen noch mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, als im Gesundheits- und Sozialwesen, das zur selben Zeit fünf Millionen Menschen beschäftigte. Rund jede/r siebente (15%) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeitet im Gesundheits- und Sozialwesen und rund jede/r neunte (11%) Selbständige.

Eine angemessene Bezahlung und Personalausstattung würden diesen Wirtschaftszweig noch stärker machen. Der Bedarf und das Potenzial sind groß. Man denke nur an die schlechte Bezahlung und Personalausstattung in der Pflege. Die Realisierung dieser Potenziale setzt eine angemessene Finanzierung der sozialen Leistungen voraus.

Die hohe Bedeutung des Gesundheits- und Sozialwesens hat auch positive Auswirkungen auf die Entwicklung anderer Wirtschaftszweige etwa durch die Ausstattung dieses Sektors mit neuen Technologien, die u.a. von Beschäftigten in der verarbeitenden Industrie entwickelt und produziert werden.

Der einseitig negative Blick auf die Höhe der Sozialabgaben verstellt den Blick hierauf und gefährdet nicht nur den Sozialstaat, sondern auch Wachstum und Beschäftigung und damit den Wohlstand der Gesellschaft insgesamt.

Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und soziale Sicherung

Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist das Produkt aus der Zahl der Erwerbstätigen mal ihrer Arbeitsproduktivität. Das Produktionspotenzial ist das Produkt der Zahl der Erwerbstätigen plus der Arbeitslosen mal der Arbeitsproduktivität. Liegt das Produktionspotenzial über dem realen BIP herrscht Arbeitslosigkeit. Um den Arbeitslosen Arbeit zu geben, muss das reale BIP stärker zulegen, als das Produktionspotenzial.[ 1 ]   Deswegen bewirkt eine diesen Voraussetzungen entsprechende, positive Zuwachsrate des realen BIP sinkende Arbeitslosigkeit bzw. steigende Beschäftigung. Die Ausgaben für Arbeitslosigkeit sinken, die Einnahmen aus Sozialabgaben und Steuern steigen. Für ein angemessenes Wirtschaftswachstum, für eine gute Konjunktur zu sorgen, ist daher für eine konfliktfreie Finanzierung der sozialen Sicherung existenziell.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und soziale Sicherung

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finanziert die Sozialversicherungssysteme. Wer geringfügige, nicht oder nur sehr eingeschränkt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gutheißt oder sogar fördert, schädigt die Sozialversicherungssysteme und verteilt deren Finanzierung auf weniger Schultern als potenziell möglich. Geringfügige, nicht oder nur sehr eingeschränkt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schädigt auch die Betroffenen, denn sie erwerben keine oder nur sehr eingeschränkte Leistungsansprüche. Diese Beschäftigungsformen wie generell auch niedrige Löhne führen zudem häufig dazu, dass die Betroffenen „aufstocken“ müssen, also ergänzend zum Lohn oder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Diese Mittel werden aus Steuergeldern finanziert. Zuletzt waren dies mehr als 962 Tausend Erwerbstätige (April 2020) und rund 1,7 Millionen Arbeitslose (Mai 2020).

Lohnentwicklung und soziale Sicherung

Eine solide Finanzierung der sozialen Sicherung setzt auch eine Lohnentwicklung voraus, die den Verteilungsspielraum aus Produktivitätsentwicklung und Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) ausschöpft. Geschieht dies nicht, steht einem wachsenden Angebot – das auf ökologische Nachhaltigkeit, bspw. auf Klimaschutz und Bildung, ausgerichtet werden sollte – keine entsprechende Nachfrage gegenüber; außenwirtschaftliche Ungleichgewichte zulasten anderer Länder sind die Folge. Das setzt voraus, dass die ArbeitnehmerInnen und ihre InteressenvertreterInnen (Betriebsräte, Gewerkschaften) angemessene Lohnsteigerungen durchsetzen können. Der große Niedriglohnsektor, ein Mindestlohn, der weit unter der Niedriglohnschwelle von zwei Drittel des Medianlohns liegt und auch nach der jüngsten Beschlusslage zum 1. Januar 2021 in einem ersten Schritt nur marginal um 15 Cent steigen soll, sinkende Tarifbindung, Sanktionen in der Arbeitslosenversicherung und eine Arbeitslosigkeit, die weit von Vollbeschäftigung entfernt ist,[ 2 ] schwächen deren Verhandlungsposition gegenüber den ArbeitgeberInnen und ihren Verbänden.


©KOF ETH Zürich, 2. Sep. 2020

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