Jede einzelne Pensionskasse hat ihre betriebswirtschaftlichen Zwänge. Gemeinsam haben und sind sie ein volkswirtschaftliches Problem – das ihre Lobby jedoch nicht sehen will. Säule 2 - die berufliche Vorsorge oder BVG - ist ein gesetzlich geregeltes System privater Pensionskassen. Es weist zur Zeit einen Kapitalstock von rund 1000 Milliarden Franken auf und zahlt rund 37 Milliarden Renten, wo von etwa 70% an die reichsten 40% der Rentner gehen. Diese Schieflage ist vom Gesetzgeber gewollt, denn die 2. Säule deckt nur Einkommen ab rund 25'000 Franken jährlich. Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von 50'000 Franken bilden deshalb dreimal weniger Rente als solche mit einem Lohneinkommen von 100'000 Franken. Und die Arbeitgeber müssen auf hohen Löhnen prozentual deutlich mehr
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Jede einzelne Pensionskasse hat ihre betriebswirtschaftlichen Zwänge. Gemeinsam haben und sind sie ein volkswirtschaftliches Problem – das ihre Lobby jedoch nicht sehen will.
Die Schweiz ist stolz auf ihr Drei-Säulen-System der Altersvorsorge: Säule 1, die AHV, ist eine obligatorische, im Umlageverfahren finanzierte Rentenkasse. Sie zahlt aktuell rund 44 Milliarden Franken Renten, ziemlich gleichmässig verteilt über alle Einkommensklassen. Sie deckt mit einer Rente von durchschnittlich 3000 Franken pro Paar den Grundbedarf ab. Da es keine Einkommensgrenze für die Lohnprozente gibt, bewirkt die AHV eine Umverteilung von oben nach unten in vermutlich knapp zweistelliger Milliardenhöhe.
Säule 2 - die berufliche Vorsorge oder BVG - ist ein gesetzlich geregeltes System privater Pensionskassen. Es weist zur Zeit einen Kapitalstock von rund 1000 Milliarden Franken auf und zahlt rund 37 Milliarden Renten, wo von etwa 70% an die reichsten 40% der Rentner gehen. Diese Schieflage ist vom Gesetzgeber gewollt, denn die 2. Säule deckt nur Einkommen ab rund 25'000 Franken jährlich. Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn von 50'000 Franken bilden deshalb dreimal weniger Rente als solche mit einem Lohneinkommen von 100'000 Franken. Und die Arbeitgeber müssen auf hohen Löhnen prozentual deutlich mehr BVG-Beiträge beisteuern als auf tiefen Löhnen. Entsprechend können die Bezüger hoher Einkommen auch wesentlich grössere Anteile ihres Lohneinkommens von den Steuern abziehen. Insgesamt bewirkt die zweite Säule eine deutliche Umverteilung zugunsten der höheren Lohnklassen.
Die dritte Säule schliesslich betrifft das private, steuerlich begünstigte Vorsorgesparen. Auf dieser Säule (3a) liegen aktuell rund 100 Milliarden Franken. Insgesamt wiesen die Schweizer Haushalte per Ende 2017 ein Nettovermögen von 3720 Milliarden auf, wovon 1020 Milliarden auf Ansprüche gegenüber der 2. Säule (Pensionskassen und Versicherungen) entfielen.
Es bleibt nur noch die Erhöhung der Sparbeiträge
Zu den Eigenheiten der 2. Säule gehört, dass der Prozentsatz, zu dem das Alterskapital (bzw. der obligatorische Teil davon) in eine Jahresrente umgewandelt wird, gesetzlich vorgeschrieben wird. Man wollte, dass die Pensionierten mit einer sicheren Rente rechnen konnten. Ursprünglich betrug dieser Satz 7,2%, inzwischen ist er auf 6,8% gesenkt worden. In Anbetracht der gestiegenen Lebenserwartung und der sinkenden Zinsen sollte er aber deutlich tiefer liegen, womit die Renten entsprechend sinken müssten. Das will man begreiflicherweise vermeiden und dazu gibt es aus betriebswirtschaftlicher Sicht nur zwei Möglichkeiten: Entweder man erhöht das Pensionierungsalter oder man erhöht die Beitragssätze. Beides läuft darauf hinaus, dass mehr gespart werden soll. Da aus politischen Gründen beim Pensionierungsalter auf absehbare Zeit maximal eine Erhöhung um ein Jahr drin liegt, bleibt nur noch die Erhöhung der Sparbeiträge. Die meisten Pensionskassen haben denn auch schon gehandelt.
Gemäss der Pensionskassen-Studie 2019[ a ] der Swisscanto haben die Schweizer Pensionskassen den Umwandlungssatz im Schnitt schon mal von 6,74 auf 5,73% gesenkt. Und sie haben – vor allem durch Beitragserhöhungen – das angepeilte Sparkapital um durchschnittlich 17,6% aufgestockt. Da die Experten der Swisscanto davon ausgehen, dass der aktuarisch korrekte Umwandlungssatz bei 4,9 Prozent liegen müsste, braucht es eine Erhöhung des Sparziels um insgesamt 37%. Betriebswirtschaftlich ist das die reine Logik. Es braucht dazu noch nicht einmal Versicherungsmathematik, Dreisatz-Rechnen genügt: Um wie viel muss das Sparkapital steigen, damit die Rennte bei einem Umwandlungssatz von 4,9% gleich hoch ist, wie bei einem Satz von 6,73%? Antwort: Das Sparkapital muss um 37,3% erhöht werden.
Das „Vorsorgeforum“[ b ], eine Publikation der Pensionskassen-Industrie, geht aber aus leidvoller Erfahrung davon aus, dass dieser simple Zusammenhang nicht allen klar ist. Deshalb brachte ihr Chefredaktor, der gelernte Volkswirt Peter Wirth, die Sache in seinem Newsletter vom 11. Juni noch einmal auf dem Punkt: „Soll der Trend gestoppt werden, muss mehr angespart oder länger gearbeitet werden. Das mag schmerzhaft sein, aber es ist sinnlos, die Augen vor der Realität zu verschließen.“
Guthaben des einen sind immer die Schulden eines anderen
Nun gibt es aber neben der rein betriebswirtschaftlichen Dreisatz-Realität auch eine volkswirtschaftliche Logik. Danach führen zunehmende Ersparnisse zu sinkenden Zinsen. Die Pensionskassen würden sich also mit höheren Sparbeiträgen selbst ins Bein schiessen. Darauf hat neulich auch Nationalbankpräsident Thomas Jordan indirekt hingewiesen. „Für den globalen Rückgang des Realzinses gibt es verschiedene Gründe, die in der Forschung intensiv untersucht werden. Vereinfacht ausgedrückt spielt einerseits die demografische Entwicklung eine wichtige Rolle, weil eine alternde Bevölkerung aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung tendenziell mehr spart.“
Zweitens sagt die volkswirtschaftliche Logik auch, dass die Guthaben des einen immer die Schulden eines anderen sind. Das heißt, dass die privaten Haushalte (bzw. deren Pensionskassen) nur dann mehr sparen, also Guthaben anhäufen können, wenn andere mehr Schulden machen. Und zwar viel mehr, nämlich mehrere Hundert Milliarden Franken.
Doch wer soll diese Schulden schultern? Der einzelne Pensionskassenverwalter kann seine Schuldner frei wählen, er kann sein Geld so oder anders anlegen. Doch Pensionskassen-Verbände und ihre Organe sollten eigentlich wissen, dass die Pensionskassen insgesamt nach der Pfeife der Volkswirtschaft tanzen müssen. Im Lichte der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung betrachtet, haben Privathaushalte, bzw. deren Pensionskassen nur die Wahl zwischen drei Schuldnerkategorien: dem (einheimischen) Unternehmenssektor, dem (eigenen) Staat und dem Ausland (Staat und Unternehmen). Beginnen wir bei den (einheimischen) Unternehmen.
Diese weisen seit Beginn der entsprechenden Statistik 1995 insgesamt keinen Finanzbedarf auf und haben sogar einen leichten Finanzierungsüberschuss erzielt. Für die Pensionskassen heißt das, dass sie nicht wirklich in den Unternehmens- und Finanzsektor investieren können. Sie können sich bloss gegenseitig die Aktien und Obligationen abkaufen. Weil sie aber damit deren Kurse beeinflussen, haben sie einen Hebel in der Hand, mit dem sie den Shareholder-Value vergrößern, sprich die Verteilung zwischen Löhnen und Kapitalertrag zu ihren Gunsten beeinflussen können. Sie tun dies, indem sie das Management mit Boni und Aktienoptionen am Profit beteiligen. Gemäß der „Unia-Lohnscheren-Studie“[ c ] kassierten die Aktionäre der börsenkotierten Schweizer Unternehmen letztes Jahr 31% der gesamten Wertschöpfung. Berücksichtigt man die nicht ausgeschütteten Gewinne mit, beträgt dieser Anteil sogar rund 45%. Steigende Gewinne führen zu steigenden Kursen, die auch die Guthaben der Pensionskassen aufblähen. Ein Profit, der allerdings letztlich auf Kosten der Löhne erzielt wird.
Kommen wir nun zum zweiten potentiellen Schuldner, dem Staat. Auch hier: Fehlanzeige. Bund, Kantone und Gemeinden machen per Saldo seit 20 Jahren keine Schulden mehr, sondern bauen im Gegenteil Schulden ab. Auch Zinserträge sind zumindest bei Bundesobligationen seit langem nicht mehr zu holen.
Schweiz ist auf Konsum der Rentner angewiesen
Da bleibt nur noch ein möglicher Schuldner übrig: das Ausland. Es häuft gegenüber der Schweiz aktuell jährlich gut 60 Milliarden Franken zusätzliche Schulden an. Seit 1995 beträgt das kumulierte Defizit rund 1150 Milliarden Franken. Doch die Tatsache, dass das Schweizer Nettoauslandsvermögen Ende 2018 dennoch bloß bei 884 Milliarden Franken lag, zeigt, dass diese Auslandguthaben nicht sehr rentabel sind. Was nicht erstaunt. Auch im Ausland finanzieren sich die Unternehmen weitgehend selbst. Schulden macht vorwiegend der Staat bzw. die chronischen Schuldnerstaaten. Und diese Guthaben neigen natürlich dazu, sich zu entwerten. Seit 2000 hat diese Entwertung sogar weit mehr als den ganzen Kapitalertrag weggefressen. Im Klartext: Die Nettorendite des Schweizer Auslandvermögens ist negativ.
Wenn nun die Pensionskassen noch mehr sparen, wird das vermutlich per Saldo weiter zu Lasten des Auslands gehen. Doch weil niemand die entsprechenden Auslandguthaben in seinen Büchern haben will, dürften diese deshalb wie bisher großmehrheitlich bei der Nationalbank landen. Da sind sie zwar sicher, werfen aber einen negativen Zins ab, was für die Pensionskassen auch nicht gut ist. Die dürften deshalb den bereits seit 2009 von 18,4 auf 24,8% gestiegenen Anteil der Immobilien in ihrem Portfolio weiter aufblähen. Die Swisscanto rät zwar vor zusätzlichen Engagements in Immobilien ab, gleichzeitig fordert sie die Pensionskassen aber dazu auf, „die Leistungsfähigkeit des 3. Beitragszahlers besser zu nutzen“. Und genau das haben die Pensionskassen bisher getan, indem sie mit ihren Immobilienspekulationen die Mieter zur Kasse gebeten haben.
Noch mehr zu sparen ist also aus volkswirtschaftlicher Sicht eine schlechte Idee. Andererseits ist die Schweiz mit ihren chronischen Spar- und Exportüberschüssen - zumindest aus volkswirtschaftlicher Sicht - dringend auf den Konsum der Rentner angewiesen, zumal diese pro Kopf ohnehin deutlich weniger ausgeben als die Aktiven. Tiefere Renten würden die Nachfrage entscheidend schwächen. Der einzige logische Ausweg aus diesem Dilemma ist der Ausbau der AHV, bzw. des Umlageverfahrens. Die Pensionskassen-Lobby ist strikt dagegen. Sie will das Problem mit noch mehr Sparen lösen. Doch mit welchen volkswirtschaftlichen Argumenten?
Nun, sie hat keine. Volkswirtschaftliche Argumente und Zusammenhänge sind nicht ihr Ding. „Ich muss dir recht geben, volkswirtschaftliche Aspekte kommen bei uns zu kurz“, schreibt Peter Wirth auf Anfrage. Typisch für diese Verweigerungshaltung ist etwa die Denkfigur des anonymen „3. Beitragszahlers“. Woher dessen Geld kommt, worauf er verzichten muss, interessiert nicht. Hauptsache, das Geld liegt auf dem Konto. Eine andere wichtige Denkfigur ist die „Zentralbankenpolitik“, die mit ihren tiefen Zinsen und der „Geldschwemme“ dafür sorgt, dass der „3. Beitragszahler“ nicht mehr liefern kann. Dazu Wirth: „Die Blasen auf dem Kapitalmarkt kommen von der verheerenden Zentralbankenpolitik, die m.E. ein gewaltiges Risiko birgt, sozial, wirtschaftlich und finanziell. Dafür können die Pensionskassen nichts. Aber sie resp. die Versicherten werden natürlich massiv darunter leiden.“
„Das ineffizienteste Vorsorgesystem, das man sich vorstellen kann“
Die Pensionskassen als Opfer der Zentralbanken? Ist es nicht viel mehr umgekehrt so, wie SNB-Chef Thomas Jordan das sieht? Oder wie es der Ökonom und Investor Daniel Wiener in einem Gastbeitrag in der NZZ formuliert hat? Nämlich so, dass „diese zunehmende (freiwillige und staatlich verordnete) Sparwut wiederum die Guthaben der Pensionskassen erhöht, und ihr Anlagenotstand die Zinsen weiter unter Druck setzt“. Für Wiener ist das „das ineffizienteste Vorsorgesystem, das man sich vorstellen kann“, und er drückt die Hoffnung aus, „dass sich der ideologische Streit um die Frage, wie wir für das Alter vorsorgen sollen, sehr bald in Minne auflöst und die bürgerlichen Parteien das Credo einer AHV-Vollrente nach dem direkten Umlageprinzip von der Linken übernehmen“.
So weit ist es noch nicht. Es wäre schon viel gewonnen, wenn bei der Diskussion um die Reform der Altersvorsorge endlich auch volkswirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt würden.
©KOF ETH Zürich, 7. Aug. 2019