Nationalrat Thomas Weibel Am 15. Januar 2018 berät die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) die Motion von Nationalrat Thomas Weibel zur Förderung von Infrastrukturanlagen bei Schweizer Pensionskassen. Fondstrends publiziert zu diesem aktuellen Anlagethema ein Interview, welches im Kundenmagazin des Vorsorgespezialisten PensExpert erschien. Herr Weibel, Sie fordern, dass Infrastrukturanlagen in den Anlagebestimmungen für Schweizer Pensionskassen nicht mehr als Unterkategorie der Alternativen Anlagen, sondern als eigene Kategorie geführt werden. Weshalb? Investitionen in Infrastrukturanlagen sind für Pensionskassen bereits heute zulässig. Sie sind jedoch als Alternative Anlagen
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Am 15. Januar 2018 berät die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) die Motion von Nationalrat Thomas Weibel zur Förderung von Infrastrukturanlagen bei Schweizer Pensionskassen. Fondstrends publiziert zu diesem aktuellen Anlagethema ein Interview, welches im Kundenmagazin des Vorsorgespezialisten PensExpert erschien.
Herr Weibel, Sie fordern, dass Infrastrukturanlagen in den Anlagebestimmungen für Schweizer Pensionskassen nicht mehr als Unterkategorie der Alternativen Anlagen, sondern als eigene Kategorie geführt werden. Weshalb?
Investitionen in Infrastrukturanlagen sind für Pensionskassen bereits heute zulässig. Sie sind jedoch als Alternative Anlagen kategorisiert, zusammen beispielsweise mit Hedgefonds. Diese gelten als wenig transparent und hochriskant. Entsprechend sind alle Anlagen in dieser Kategorie stigmatisiert.
Welche Vorteile haben Infrastrukturanlagen im Vergleich zu Alternativen Anlagen?
Da Infrastrukturanlagen langfristig ausgerichtet sind, können sie stetige, langfristige Erträge generieren. Zudem sind sie wenig von den wirtschaftlichen Zyklen beeinflusst. Eine gut funktionierende Infrastruktur ist eine der Grundvoraussetzungen, damit eine Volkswirtschaft prosperieren kann.
Gibt es im Ausland Pensionskassen, die langfristig erfolgreich in Infrastrukturprojekte investiert haben?
Vorreiter sind Länder aus dem angelsächsischen Raum. Die Entwicklung startete in den 1990ern in Australien. In Kanada entstand damals vor allem durch die Tätigkeiten kanadischer Pensionskassen ein Markt für private Infrastrukturinvestments.
Welche Renditen können erwartet werden? Und welche Risiken müssen wir dafür eingehen?
Ich gehe davon aus, dass Infrastrukturfonds ähnliche Renditen erzielen wie Private Equity-Fonds. Damit können sie ein solides Element im Anlageportfolio sein. Was die Risiken betrifft, so ist eine generelle Aussage unmöglich. Der Markt ist sehr heterogen. Deshalb sind die Risikoprofile breit gestreut. In der Regel ergeben sich aber potenziell höhere risikobereinigte Renditen als bei anderen Investments.
Hierzulande werden bislang die meisten Infrastrukturprojekte von der öffentlichen Hand finanziert. Wie können Pensionskassen zu Investitionen motiviert werden?
Da den staatlichen Organisationen wie Bund, Kantonen und Gemeinden das Geld für die Finanzierung vieler notwendiger Infrastrukturen fehlt, muss vermehrt mit privaten und institutionellen Investoren zusammengearbeitet werden. Solche partnerschaftlichen Projekte werden als Public Private Partnership (PPP) bezeichnet.
Sollen sich die Behörden dabei vermehrt zurückhalten?
Der Staat muss sich zurückhalten, da er nicht in der Lage ist, alles Notwendige zu finanzieren. Die Zusammenarbeit mit interessierten und kompetenten Investoren – und das sind die Pensionskassen – erlaubt es dem Staat, sich auf strategische Kernelemente der Infrastrukturen zu beschränken. Dies ist insgesamt eine Win-Win-Situation.
Können Sie konkrete Projekte von nationaler Bedeutung nennen, welche auch für Pensionskassen attraktiv sein könnten?
Das Projekt der Gütermetro «Cargo Sous Terrain» wird aktuell von Detailhändlern und Versicherungen getragen. Investitionen in den Bau sind durchaus auch für Pensionskassen geeignet.
Wie beurteilen Sie das Risiko, dass eine erleichterte Finanzierung Infrastrukturprojekte fördert, welche wenig sinnvoll und umweltgerecht sind?
Es ist davon auszugehen, dass Pensionskassen ihre Anlagen nicht nur genau prüfen, sondern auch sorgfältig tätigen und somit nur rentable Investitionen wählen. Leider werden auch bei Infrastrukturprojekten (noch) nicht alle Umwelt-Folgeschäden eingepreist. Deshalb ist heute nicht auszuschliessen, dass aus Umweltsicht zweifelhafte Projekte finanziert werden, weil sie eine attraktive Rendite erzielen.
Der Bundesrat sieht bei Infrastrukturanlagen keinerlei Handlungsbedarf. Dennoch wurde Ihre Motion im Juni vom Nationalrat deutlich angenommen. Was waren die überzeugendsten Argumente?
Einerseits will der Nationalrat den Handlungsspielraum der Pensionskassen bei der Anlage der Vorsorgevermögen vergrössern. Andererseits sollen Infrastrukturprojekte aus der «Schmuddelecke» der Hochrisikoanlagen herausgeholt werden.
Falls Ihr Vorschlag auch im Ständerat durchkommt, dürfen Pensionskassen bis zu 10 % ihrer Vermögen in Infrastrukturanlagen anlegen. Das entspricht einer Grössenordnung von gegen 100 Mrd. Franken. Denken Sie, dass diese Quote jemals ausgeschöpft werden wird?
Kurzfristig wird die maximale Quote sicher nicht ausgeschöpft werden können. Aber wichtig ist, dass die Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten mehr Handlungsspielraum erhalten und für Infrastrukturanlagen das Stigma der Hochrisikoinvestition verschwindet.