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Ministerin Faeser schrieb Gastbeitrag für linksextremes Antifa-Blatt

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Bundesinnenministerin Faeser hat einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge noch wenige Monate vor ihrem Amtsantritt einen Gastbeitrag für eine Zeitung der linksextremen VVN-BdA verfasst. Die Union fordert nun eine Klarstellung.

Bereits in ersten Tagen nach ihrem Amtsantritt hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Rechtsextremismus als die derzeit größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bezeichnet. Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen mahnte sie zu einer klaren Abgrenzung zu Rechtsextremisten. Jetzt ist die Ministerin selbst in den Verdacht geraten, ein ungeklärtes Verhältnis zum politischen Extremismus zu haben – nämlich jenem von links.

Wie die „Bild“ berichtete, erschien noch im Juli 2021 in der Publikation „Antifa“ der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN/BdA) ein namentlich gekennzeichneter Gastbeitrag der derzeitigen obersten Verantwortlichen für die Innere Sicherheit.

Faeser klagt über das Internet als „globale Radikalisierungsmaschinerie“

In dem Beitrag mit dem Titel „NSU 2.0 aufgeklärt?“ äußert sich die damalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Hessischen Landtag zum Stand der Erkenntnisse bezüglich einer Serie von anonymen Drohungen an Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, die auf die 2011 aufgeflogene neonationalsozialistische Terrorzelle NSU Bezug nahmen.

Die Schreiben hatten in besonderer Weise Aufsehen erregt, weil es in mehreren Fällen im zeitlichen Zusammenhang zu ihrer Versendung Abfragen zu späteren Empfängern über Polizeicomputer gegeben hatte – und, wie Faeser auch in ihrem Beitrag schreibt, sich in einigen der Schreiben „persönliche Informationen über die Empfänger, die öffentlich nicht zugänglich sind“, fanden.

Faeser, die erst jüngst weitreichende Maßnahmen gegen den Messengerdienst „Telegram“ angedroht hatte, klagte darüber, dass „ohne das Internet als globale Radikalisierungsmaschinerie“ der „erstarkende Rechtsextremismus des 21. Jahrhunderts nicht denkbar“ wäre. Zudem betont sie, dass der „Kampf gegen Faschismus und Rechtsextremismus, gegen Rassismus und völkische Ideologien“ zur „politischen DNA meiner Partei, der SPD“ gehöre.

Antifa“-Kampf gegen die bürgerliche Demokratie

Für Irritation sorgt nun jedoch, dass sie dies ausgerechnet in einer Publikation tat, die selbst „gegen Faschismus und Rechtsextremismus“ kämpft – allerdings, wie Verfassungsschutzbehörden seit mehreren Jahrzehnten betonen, nicht aus Sorge um den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern weil ihre Urheber in diesen lediglich eine Konkurrenz im Streben um die Errichtung einer totalitären sozialistischen Diktatur erkennen.

Der bayerische Verfassungsschutz bezeichnet die VVN/BdA als „die größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ und hat mehrfach deutlich gemacht, dass „Antifaschismus“ nach Verständnis der Linksextremisten auch den Kampf gegen die „bürgerliche Demokratie“ und das „kapitalistische System“ beinhaltet.

Die VVN/BdA hat gegenüber der Zeit vor dem Zusammenbruch des Ostblocks, wo sie noch über fünfstellige Mitgliederzahlen verfügte, an Terrain verloren. Vor 1989 wiesen Verfassungsschutzberichte eine enge Aktionseinheit mit der vom Sowjetblock gesteuerten „Deutschen Kommunistischen Partei“ (DKP) nach – so gehörte mehr als ein Viertel der stimmberechtigten Delegierten zum DKP-Parteitag 1986 der VVN/BdA an.

De Vries: „SPD auf dem linken Auge blind“

CDU-Innenexperte Christoph de Vries zeigte sich gegenüber der „Bild“-Zeitung fassungslos und warf die Frage auf: „Wie sollen sich die Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter fühlen, deren Auftrag die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, wenn ihre oberste Dienstherrin mit Verfassungsfeinden auf Tuchfühlung geht?“ Die SPD sei, so de Vries, „auf dem linken Auge weitgehend blind“.

Der frühere Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU) erklärte gegenüber dem gleichen Blatt: „Faesers Gastbeitrag war ein großer Fehler. Ich erwarte eine rasche Entschuldigung sowie die Rücknahme des Beitrages.“



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