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Wenn am 15. März die Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte greift, könnten ausscheidende Beschäftigte vielfach durch Neuzugänge aus Afrika oder dem Nahen Osten ersetzt werden. Dort werde, so heißt es aus dem Gesundheitswesen, die hiesige Debatte „sehr genau beobachtet“.
In Staaten Afrikas und des Nahen Ostens wird die deutsche Debatte über die Impfpflicht im Gesundheitsbereich und dadurch möglicherweise ausscheidende Pflegekräfte mit großer Aufmerksamkeit beobachtet.
Dies erklärt der Geschäftsführer der Kreisklinik Ebersberg, Stefan Huber, gegenüber dem „Münchner Merkur“. Er erhalte derzeit insbesondere aus diesen Regionen vermehrt Bewerbungen.
Kliniken müssen Entscheidungen des Gesundheitsamts umsetzen
Er selbst rechne damit, dass seine Klinik bedingt durch die Impfpflicht 50 bis 80 Mitarbeiter verlieren werde, so Huber. Derzeit verfüge die Einrichtung über 1100 Mitarbeiter, 520 davon seien der Pflege zuzurechnen. Von diesen seien derzeit etwa 150 weder geimpft noch genesen, auch einige der Ärzte seien darunter.
Die Klinik werde am 31. Januar den Stand des immunologischen Risikos ihrer Mitarbeiter abfragen. Bis zum 15. März müsste dieser an das Gesundheitsamt gemeldet werden, das gegen nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter des Gesundheitswesens Beschäftigungs- oder Betretungsverbote aussprechen könne. Die Kliniken müssten diese anschließend umsetzen.
Impfquote unter Pflegekräften uneinheitlich
Der SWR berichtet mit Blick auf Baden-Württemberg, dass sich etwa 90 Prozent des Personals in Gesundheit und Pflege an der Corona-Schutzimpfung beteiligt haben. Es scheint jedoch ein Gefälle zu geben: In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt sie einer vom MDR präsentierten Schätzung des Thüringer Arbeitsministeriums nur zwischen 60 und 70 Prozent.
Neben impfpflichtbedingten Kündigungen befürchtet man in der ohnehin von Fachkräftemangel betroffenen Branche auch das Ausscheiden von Mitarbeitern, die zwar geimpft sind, aber sich von zusätzlicher Belastung und schlechten Arbeitsbedingungen überfordert sehen.
Andererseits ist nicht automatisch davon auszugehen, dass alle Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die bis dato nicht geimpft sind, auch am 15. März ohne Arbeit dastehen werden.
Die Omikron-Welle, die nach Schätzung einiger Experten bis zur Hälfte der Bevölkerung treffen könnte, wird den Anteil der Beschäftigten mit Genesenen-Status voraussichtlich noch einmal deutlich anheben. Sollte Omikron die Trendwende hin zur Endemisierung von Corona markieren, könnte bis zu dessen Verfall die Grundlage für die Impfpflicht weggefallen sein.
Anwerbung von Ersatz aus Afrika oder dem Nahen Osten „schwierig“
Zudem müssen Gesundheitsämter prüfen, ob im Einzelfall der Schutz der Allgemeinheit den schwer wiegenden Grundrechtseingriff eines De-facto-Arbeitsverbots im erlernten Beruf überwiegt. Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner erläutert gegenüber dem SWR, dass es auch potenzielle Hintertüren gibt, wenn ein Beschäftigter im Gesundheitsbereich wenig oder keinen Patientenkontakt habe.
„Wenn jemand eine Bürotätigkeit im Krankenhaus ausführt, dann hat er zwar keinen direkten Patientenkontakt“, heißt es vonseiten der Juristen. „Aber ein Krankenhaus ist ein geschlossenes System mit viel Kontakt unter den Mitarbeitenden.“ Es sei zudem offen, ob Optionen geschaffen werden müssten, um Kündigungen zu vermeiden, wie beispielsweise eine Homeoffice-Tätigkeit.
Ob und inwieweit wegfallende Beschäftigte durch Einwanderer aus Afrika oder dem Nahen Osten ersetzt werden, ist ebenfalls ungewiss. Stefan Huber nennt den Anwerbeprozess „schwierig“. „Wir schauen uns die Bewerber an“, fügt er hinzu. „Wenn ihre Ausbildung anerkannt wird und sie ausreichend Deutsch sprechen, können wir hier vielleicht neue Arbeitskräfte gewinnen.“
Die berufsbezogene Impfpflicht hält er – trotz der Wichtigkeit der Impfung zur Vermeidung schwerer Verläufe – für einen „politischen Fehler“. Sie treffe einen Bereich, der ohnehin besonders stark von den Folgen der Pandemie betroffen sei und zudem auch ohne diese von Fachkräftemangel betroffen sei.
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