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Union: „Es geht auch um das Leben des ungeborenen Kindes“

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Die Union im Bundestag wendet sich gegen das Vorhaben der Ampel-Koalition, den Strafrechtsparagrafen zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufzuheben.

Im Moment scheine der Mainstream zwar gegen die bestehende Regelung zu sein, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Montag. Sie betonte zugleich: „Es geht um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, aber eben auch um das Leben des ungeborenen Kindes.“

Außerdem sei die Behauptung falsch, dass durch Paragraf 219a Informationen unterdrückt würden: „Es gibt kein Informationsdefizit.“ Winkelmeier-Becker verteidigte die Einschränkungen, die mit dem Paragrafen 219a Ärzten für ihre Internetseiten gemacht werden.

Information oder Werbung?

„Hier gibt es eine schwierige Abgrenzung zwischen der reinen Information und Werbung.“ Wenn dort etwa stehe, dass man bei dem Eingriff fast gar nichts spüre: Ist das noch eine Information, oder ist das Werbung?“

Außerdem äußerte die Abgeordnete Zweifel, ob die Streichung des Paragrafen mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Das Bundesverfassungsgericht habe explizit gesagt, dass das Ungeborene sich von Anfang an „als Mensch“ und nicht erst „zum Menschen“ entwickele und somit unter dem Schutz des Grundgesetzes stehe.

Mit den von SPD, Grünen und FDP geplanten Änderungen „wäre das Mindestmaß an Schutz, das das Bundesverfassungsgericht verlangt, wohl unterschritten“.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gab nach eigenen Angaben am Montag einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a in die Ressortabstimmung.

Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten der Streichung sieht der Entwurf nicht vor. Er wird nun zunächst von den Ministerien geprüft, dann entscheidet das Bundeskabinett, bevor schließlich Bundestag und Bundesrat darüber abstimmen. (afp/dl)



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