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Der Zeitplan für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns steht offensichtlich fest: „Der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht“, heißt es in einem Papier von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), aus dem die „Passauer Neuen Presse“ (Samstagsausgabe) zitierte. Dies bedeute für Millionen Menschen eine „spürbare Gehaltserhöhung“.
Es gehe um mehr Leistungsgerechtigkeit und Respekt in der Gesellschaft gegenüber Menschen, die hart arbeiteten und in dieser Pandemie auch viel Applaus bekommen hätten. „Diese Menschen haben mehr verdient als warme Worte“, zitierte das Blatt den Minister weiter. Profitieren würden vor allem viele Frauen und zahlreiche Menschen in Ostdeutschland, die wenig verdienen.
Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 pro Stunde; die Anhebung auf zwölf Euro war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Diese ergibt laut Heil auch ökonomisch Sinn, weil damit die Kaufkraft gestärkt werde. „Es gibt Berechnungen, die von knapp zehn Milliarden Euro mehr Kaufkraft durch die Mindestlohnerhöhung ausgehen“, heißt es dem Bericht zufolge in dem Text.
Die Anhebung auf zwölf Euro soll ein einmaliger Schritt sein. Danach soll über weitere Anpassungen wieder wie bisher die Mindestlohnkommission entscheiden, in der die Tarifpartner vertreten sind. Die Zusatzkosten für betroffene Arbeitgeber werden laut „Passauer Neue Presse“ in einem Entwurf für das Gesetz mit schätzungsweise rund 1,63 Milliarden Euro für 2022 beziffert. Das könne zu „moderaten“ Preiserhöhungen für Güter und Dienste führen, heißt es demnach. (afp/dl)
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