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„Kein Berufsverbot“: Bautzen will Impfpflicht für Pflegekräfte nicht umsetzen

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Der sächsische Landkreis Bautzen will die ab Mitte März geplante Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nicht durchsetzen. Das Gesundheitsamt des Landkreises werde ab dem 16. März den Mitarbeitern „in der Pflege und im medizinischen Bereich kein Berufsverbot, kein Betretungsverbot erteilen“, sagte Vizelandrat Udo Witschas (CDU) am Montagabend unter dem Beifall hunderter Demonstranten, die in Bautzen gegen die Corona-Maßnahmen protestierten.

Es gebe eine einfache Antwort auf die Frage, warum es das Betretungsverbot für Pflegekräfte im Landkreis nicht geben werde. „Wer soll oder wird sich um diese Pflegebedürftigen, hilfsbedürftigen Menschen in unseren Kliniken und Pflegeeinrichtungen denn kümmern, wenn sie nicht mehr da sind?“, sagte Witschas, in dessen Geschäftsbereich das Gesundheitsamt fällt.

Bereits zuvor hatte der Bautzener Landrat Michael Harig in einem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (beide CDU) gefordert, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verschoben oder komplett aufgehoben werden solle.

„Gesetzliche Regelungen sollten nur dann getroffen werden, wenn deren Umsetzung machbar und damit verbundene Ziele erreichbar sind. Beides ist nicht gegeben“, schrieb Harig in dem am Montag veröffentlichten Brief.

Zugleich betonte Harig, damit solle die Wirksamkeit der Impfung als Instrument der Pandemiebekämpfung keinesfalls in Zweifel gezogen werden. Die Gesundheitsämter müssten jedoch bei der Umsetzung der Impfpflicht Rücksicht auf die Versorgungssicherheit der zu pflegenden und zu betreuenden Mitmenschen nehmen. Angesichts der ohnehin angespannten Personallage in der Pflege sei selbst ein Verlust von rund zehn Prozent durch die Impfpflicht nicht zu kompensieren.

Bautzener Landrat Harig wurde einbestellt

Die schwarz-grün-rote Koalition in Sachsen verurteilte Witschas‘ Äußerungen. Wirtschaftsminister und Vizeregierungschef Martin Dulig (SPD) nannte dessen Verhalten „inakzeptabel“. Es dürfe nicht zugelassen werden, „dass zu einem Rechtsbruch aufgerufen wird“, sagte Dulig am Dienstag in Dresden.

Auch Landesgesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sagte: „Grundsätzlich hat sich jeder Landrat an Recht und Gesetz zu halten.“ Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei ein Bundesgesetz. Versorgungssicherheit heiße nicht nur, dass Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen da sein müsse, sondern dass die Bewohner auch „sicher“ sein müssten.

Das Land arbeite an einem Erlass, in dem „Ermessensspielräume“ geregelt würden, die ein Landrat dann prüfen könne, sagte Köpping in Dresden. Harig wurde demnach in die Landesdirektion, welche die Rechtsaufsicht hat, einbestellt, um dort Stellung zu nehmen. (afp/dl)



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