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Innenministerin will Grundgesetzänderung zur Cybersicherheit

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser sieht bei der Abwehr von Cyberangriffen vor allem den Bund in der Pflicht. Damit der stärker tätig werden kann, müsse aber das Grundgesetz geändert werden.

Bundesinnenministerin Nancy Faser will dem Bund bei der Cybersicherheit mehr Kompetenzen geben und dafür das Grundgesetz ändern. „Wir wollen die Abwehr stärken und dabei den Bund in eine führende Rolle bringen“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Sie wolle noch in diesem Jahr einen entsprechenden Vorschlag machen und darüber auch schnell mit der Union sprechen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die die Ampel-Koalition allein nicht hat. Auch der Bundesrat müsste zustimmen – aus den Ländern gebe es aber „positive Signale für dieses Vorhaben“, sagte Faeser.

Vor dem Hintergrund des russischen Kriegs in der Ukraine sehen Sicherheitsbehörden derzeit eine erhöhte Gefahr für Cyberangriffe, Schutzmaßnahmen wurden verstärkt. Bisher sei Gefahrenabwehr überwiegend Ländersache, sagte Faeser. Komplexen und länderübergreifenden Gefahren durch Cyberattacken könne aber nur der Bund effektiv etwas entgegensetzen. Diese Rolle solle in der Verfassung festgeschrieben werden.

Faeser betonte, dabei müsse man auch über aktive Maßnahmen nachdenken, die über die Aufklärung eines Angriffs hinausgingen. Man brauche Möglichkeiten, auf angreifende Systeme einzuwirken, um andauernde Attacken zu beenden und neue zu verhindern. (dpa/red)



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