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Gericht erklärt Tübinger Verpackungssteuer für unwirksam

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'); _p_window.document.close(); // necessary for IE >= 10 _p_window.focus(); // necessary for IE >= 10*/ _p_window.addEventListener('load', function () { _p_window.print(); _p_window.close(); }); return true; } Die Verpackungssteuer in Tübingen ist unwirksam. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Mittwoch, ohne zunächst eine nähere Begründung vorzulegen. Die Stadt erhebt seit Jahresbeginn eine Abgabe auf Einwegverpackungen für zubereitete Speisen und Getränke, wogegen eine Mc-Donald’s-Filiale klagte. Tübingen wollte mit der Abgabe Anreize dafür schaffen, Müll zu vermeiden, weniger Ressourcen zu verbrauchen und Mehrwegsysteme zu nutzen. Außerdem sollten „Einnahmen für den städtischen Haushalt“ generiert

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