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Beim Corona-Krisenmanagement krachte es heftig zwischen Bund und Ländern - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verkündet in Berlin, dass es für eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen keine Mehrheit gibt. "Die Länder verlangen ein Gesetz, das rechtlich nicht geht", betonte Lauterbach.
Mehrere Bundesländer sind mit dem Versuch gescheitert, die Corona-Maßnahmen um weitere vier Wochen zu verlängern. Ein entsprechender Antrag der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland habe bei den Beratungen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag keine Mehrheit gefunden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin.
Damit laufen die derzeitigen bundesweiten Maßnahmen wie von der Bundesregierung beschlossen spätestens zum 2. April aus.
Hotspot-Regelung bleibt
Der künftige Corona-Kurs der Regierung sorgte für scharfe Debatten auf der Gesundheitsministerkonferenz – Lauterbach sprach von einer „konfliktgeladenen Situation“. Er forderte die Länder auf, ihre Kritik am Auslaufen der bundesweiten Regeln einzustellen und stattdessen ausgiebig von der Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen, mit der die Bundesregierung regional begrenzte Corona-Auflagen weiterhin ermöglicht.
„Die Länder verlangen ein Gesetz, das rechtlich nicht geht, statt ein gutes Gesetz, das sie haben, zu nutzen“, kritisierte Lauterbach. Das halte er für „nicht angemessen“. Der Minister betonte, dass es das neue Infektionsschutzgesetz erlaube, ganze Länder zum Corona-Hotspot zu erklären und dadurch schärfere Corona-Auflagen verhängt werden können. Nachverhandlungen zu dem neuen Gesetz werde es nicht geben.
Lauterbach begrüßte, dass die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg von der Hotspot-Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Zudem rief er weitere Länder auf, diesem Beispiel zu folgen. „Ich habe die Länder noch einmal ausdrücklich aufgefordert, die Hotspot-Regelung auch zu nutzen“, sagte Lauterbach.
Hotspot-Kriterien für viele unklar
Kritik an den Ländern, wonach die Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regelung nicht klar definiert seien, wies Lauterbach zurück. Er führte vier Kriterien an, die für einen Hotspot gelten könnten – wobei diese nicht alle zugleich zutreffen müssten: Die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern wegen Corona, die Gefährdung der Notfallversorgung, das Unterschreiten von Personal-Untergrenzen im Pflegebereich und der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser.
Lauterbach erläuterte abermals, warum er bundesweite Corona-Einschränkungen rechtlich für nicht mehr durchsetzbar hält: Solche bundesweiten Vorgaben seien nur möglich, wenn eine bundesweite Gefährdung des Gesundheitssystems drohe. Eine solche Gefährdung sei aber „nicht zu befürchten“, sagte er. Das „Maximale“, was nun rechtlich möglich sei, sei „eine lokale Beherrschung der Pandemie“.
Der Minister rief die Bürger auf, angesichts der hohen Infektionszahlen nach Möglichkeit auch weiterhin Maske zu tragen – denn die Pandemie könne sich „noch lange hinziehen“, sagte er. „Eine schnelle Veränderung der Lage steht nicht unmittelbar bevor“, so die Einschätzung des Gesundheitsministers. (afp/mf/dl)