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Bundeskartellamt mahnt Deutsche Bahn ab

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Das Bundeskartellamt in Bonn hat die Deutsche Bahn (DB) wegen möglicher Behinderung von Mobilitätsdiensten abgemahnt. Die DB stelle für solche Dienste – bis auf wenige Ausnahmen – keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zur Verfügung, wie etwa Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel. Diese Daten seien aber „essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen“, erklärte das Kartellamt am Mittwoch.

Die Behörde hatte Ende 2019 Ermittlungen gegen die Bahn eingeleitet; nun liegt das vorläufige Ergebnis vor. Die DB und „zum Verfahren beigeladene“ Mobilitätsplattformen können dazu nun Stellung nehmen.

Die Bahn sei „vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb“ das in Deutschland marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Daher habe sie „besondere Pflichten gegenüber Dritten“.

Mobilitätsdienstleister, die etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern vermitteln, seien ohne Einbindung der DB „nicht denkbar“. Laut Kartellamt haben sie einen „Anspruch auf die Verkehrsdaten der Bahn“ – die Geschäftsmodelle „können sonst nicht funktionieren“.

So verfestigt sich die Marktmacht der DB

Den bisherigen Ermittlungen zufolge nimmt die DB eine Doppelrolle ein: Sie ist einerseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal bahn.de und mit ihrer App DB Navigator, wie das Kartellamt erklärte. Sie kombiniert über den eigenen Fahrkartenvertrieb hinaus eigene verkehrsmittelübergreifende Angebote und übernimmt den Fahrkartenvertrieb auch für Dritte, etwa für über 50 Verkehrsverbünde.

Andererseits kann die Bahn laut Kartellamt als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter kontrollieren. Vertragspartner müssen zum Beispiel auf Rabattaktionen oder Bonuspunkteprogramme der Bahn verzichten; verkaufen sie DB-Fahrkarten, erhalten sie dafür möglicherweise keine Provision für Buchungs- und Zahlungsabwicklung, wie das Kartellamt mutmaßt.

Die Wettbewerbsbeschränkungen berühren laut Kartellamt auch die Interessen von Konkurrenten der Bahn: Gerade für die in Deutschland deutlich kleineren und weniger bekannten Bahnen könnten Mobilitätsplattformen ein wichtiger Kanal sein, um ihre Reichweite zu erhöhen und Nachfrager zu gewinnen, erläuterte die Behörde.

„Werden Reisende aber direkt oder indirekt immer weiter zu den Kanälen der DB gelenkt, erreichen die alternativen Verkehrsunternehmen nur wenige potenzielle Kundinnen und Kunden.“ Die Folge: Die Marktmacht der DB verfestige sich weiter. (afp/dl)



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