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Ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf entscheidet das Verwaltungsgericht Köln. AfD-Chef Chrupalla zeigt sich zuversichtlich.
AfD-Chef Tino Chrupalla rechnet im Gerichtsverfahren über eine mögliche Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz mit einem Erfolg.
Bei kritischen Tönen des Gerichts werde man diese zum Anlass nehmen, sich genau mit diesen Aspekten zu befassen und diese gegebenenfalls abzustellen, sagte Chrupalla der Deutschen Presse-Agentur. „Ich gehe aber davon aus, dass uns das Gericht Recht geben wird.“
Verwaltungsgericht verhandelt Dienstag
Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt an diesem Dienstag und Mittwoch unter anderem darüber, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei „als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen und beobachten darf. Die AfD hatte sich an das Gericht gewandt, um eine solche Einstufung zu verhindern.
Verhandelt wird über vier Klagen der AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative (JA). Bekäme der Inlandsgeheimdienst Recht, könnte er V-Leute und andere Methoden der heimlichen Informationsbeschaffung einsetzen. Mehrere Landesverbände der Partei werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet.
AfD will Rechtsmittel einlegen
„Sollte das Gericht unserer Argumentation nicht folgen, werden wir natürlich die Einlegung von Rechtsmitteln ebenso sorgsam prüfen, wie die Gründe des Gerichts“, sagte Chrupalla. „Sollte es nach Ansicht des Gerichts also tatsächlich „kritische“ Aspekte geben, die wir nach einer sorgsamen internen Prüfung ebenso bewerten, dann werden wir uns darum kümmern.“ (dpa/red)