Von Lucien Looser – Anfangs Jahr berichtete die Zürcherin, wie auf SRF.ch im Rectangle-Banner ein Audi A4 prangerte, Link hier. Obwohl sich unser Redakteur an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wandte, scheint die SRG uneinsichtig und versucht es nun auf einem anderen illegalen Weg. Um ihre Webseite unentbehrlich zu machen, bietet das SRF Sportveranstaltungen, die im Fernsehen gezeigt werden, ihren Konsumentinnen und Konsumenten auch online an. Wer diese ansehen will, wird aber teilweise mit einem Werbeblock, der so nicht im TV zu sehen ist und klar für die Online-Kundschaft konzipiert ist, beglückt. Erst kürzlich hielt der Bundesrat in der Stellungnahme zu einer Motion fest, er wolle am Online-Werbeverbot festhalten, Link hier. Doch was nützen diese Worte, wenn sich die SRG nicht daran hält. Das Kontrollorgan ist das BAKOM. Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten scheinen aber keinen Anreiz zu oder ein Interesse zu haben, dem Monopolisten ein Haar zu krümmen.
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Um ihre Webseite unentbehrlich zu machen, bietet das SRF Sportveranstaltungen, die im Fernsehen gezeigt werden, ihren Konsumentinnen und Konsumenten auch online an. Wer diese ansehen will, wird aber teilweise mit einem Werbeblock, der so nicht im TV zu sehen ist und klar für die Online-Kundschaft konzipiert ist, beglückt.
Erst kürzlich hielt der Bundesrat in der Stellungnahme zu einer Motion fest, er wolle am Online-Werbeverbot festhalten, Link hier. Doch was nützen diese Worte, wenn sich die SRG nicht daran hält. Das Kontrollorgan ist das BAKOM. Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten scheinen aber keinen Anreiz zu oder ein Interesse zu haben, dem Monopolisten ein Haar zu krümmen.