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Rechtsprofessoren zwischen Wissenschaft und Politik

Summary:
Politik ist da, um Recht und Gesetz zu schaffen. Die direkte Demokratie, um jedermann darüber mitbestimmen zu lassen, was alle angeht. An den Unis möchten dies aber nicht alle Rechtsgelehrten begreifen. So werden neben wertneutraler Wissenschaft auch professorale Privatmeinungen in die Hörsäle getragen – durchaus auch bedingt durch Eigeninteressen. Fraglich, ob dies noch von der akademischen Freiheit gedeckt ist, wenn der Steuerzahler letztlich für Meinungen statt Wissen der akademischen Elite bezahlt. Uni Zürich, erste Vorlesung nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative, Grundlagen des Obligationenrechts bei einer aus Deutschland stammenden Professorin. Es geht um den Unterschied von Landes- und Fremdwährungsschuld (d.h. um die bloss formelle Frage, in welcher Währung eine

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Artur Terekhov considers the following as important:

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Politik ist da, um Recht und Gesetz zu schaffen. Die direkte Demokratie, um jedermann darüber mitbestimmen zu lassen, was alle angeht. An den Unis möchten dies aber nicht alle Rechtsgelehrten begreifen. So werden neben wertneutraler Wissenschaft auch professorale Privatmeinungen in die Hörsäle getragen – durchaus auch bedingt durch Eigeninteressen. Fraglich, ob dies noch von der akademischen Freiheit gedeckt ist, wenn der Steuerzahler letztlich für Meinungen statt Wissen der akademischen Elite bezahlt.

Uni Zürich, erste Vorlesung nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative, Grundlagen des Obligationenrechts bei einer aus Deutschland stammenden Professorin. Es geht um den Unterschied von Landes- und Fremdwährungsschuld (d.h. um die bloss formelle Frage, in welcher Währung eine Verbindlichkeit zu erfüllen ist; vgl. Art. 84 OR) – und plötzlich höre ich von vorne, momentan dürfe man noch über dieses Thema reden, aber bald gebe es ja keinen Kontakt mehr mit dem Ausland. Dies mag noch ein kleiner Spass zur Belustigung der Studentenschaft gewesen sein, ist aber kein Einzelfall.

Während viele Äusserungen in diesem Stil bloss am Rande erfolgen und man mit der nötigen Distanz auch „das füfi cha lah grad sii“, sieht man sich als Student insbesondere bei der Fraktion der Staatsrechtler mit regelmässigen Parteinahmen konfrontiert. Ein gutes Beispiel ist Prof. Daniel Moeckli, der selbst vielen weltoffenen Mitstudenten zu links ist, regelmässig (auch im Rahmen von Vorträgen) mit dem dezidiert linken Verband Demokratische Juristen Schweiz zusammenarbeitet sowie das Bettelverbot in der Stadt Genf öffentlich als Vorbote eines Polizeistaates wertet. Im Rahmen des offiziellen Vorlesungsstoffs fand eine Auseinandersetzung mit dem Burkaverbot statt. Es wurde dessen Grundrechtskonformität derart pauschal in Frage gestellt, dass sich einige Studenten meldeten und entgegneten, es könne durchaus ein öffentliches Interesse (gemäss Art. 36 Abs. 2 BV für die Einschränkung von Grundrechten erforderlich) an einem Verhüllungsverbot geben. Als ich mich nach diversen Vorrednern zu Wort meldete und meinte, ein solches Verbot könnte ein durchaus wirksames Mittel gegen das von Männern verordnete Burkatragen sein und schütze somit die Frauenrechte, reagierte der Dozent sehr gereizt. Es mache keinen Sinn weiterzudiskutieren, da man immer etwas erfinden könne. Immerhin musste so die Politarena dem Vorlesungsstoff weichen. Ebenfalls Fragezeichen löst das Verhalten von Prof. Matthias Mahlmann aus. Im Herbstsemester 2015 führte dieser ein Seminar mit dem klar tendenziösen Titel „Die neue Kritik an Grund- und Menschenrechten“ durch. Welche Stossrichtung dabei wohl verfolgt wurde, erschliesst sich nicht bloss aus Vorlesungsaussagen, sondern spätestens aus dem Radioauftritt des besagten Professors bei SRF 4 vom 11.11.2015 zum Thema Flüchtlingskrise und Menschenwürde. Dabei meinte Prof. Mahlmann, ihm sei kein Fall bekannt, in welchem Gerichte den Begriff der Menschenwürde unverständlich oder zu weit ausgelegt hätten. Nun ja: Fragt man den Durchschnittsbürger, was er von einem Menschenrecht auf Geschlechtsumwandlung halte, könnte die Antwort anders ausfallen.

Es fragt sich, ob es dabei immer nur um eine subjektive Meinungsäusserung geht. Stehen nicht teils auch Eigeninteressen auf dem Spiel? Mir fällt auf, dass der Teufel gerade dann am stärksten an die Wand gemalt wird, wenn in einer Abstimmung das richterliche Ermessen eingeschränkt werden soll. Dies war nicht nur bei der Durchsetzungsinitiative der Fall, anlässlich welcher ein Privatrechtsprofessor beispielsweise das von der grossen Mehrheit der Fakultätsmitglieder unterzeichnete Professorenmanifest auf der Facebookseite seines Lehrstuhls verlinkte, anschliessend jedoch (aus welchen Gründen auch immer) wieder entfernte. Auch bei der überaus deutlich angenommenen und überparteilich abgestützten Pädophileninitiative sah man wegen des Automatismus rechtstaatliche Grundsätze verletzt, insbesondere die Verhältnismässigkeit. Zwei in die Strafrechtsvorlesung eingeladene Richter von FDP und SP redeten polemisch von der „Unperson“ und meinten damit die Mutter der Opferschutzinitiativen, Anita Chabaan. Fest steht jedoch, dass bei klaren gesetzlichen Definitionen die Rechtsanwendung vereinfacht wird. Sind also viele Rechtsgelehrte gegen Automatismen, weil ihnen dadurch Arbeit abgenommen wird, während sich durch lange Gutachten und Einzelfallprüfungen eine Menge Geld verdienen lässt? In Vorlesungen gab es einige Andeutungen in diese Richtung. Wer etwas Erfahrung auf diesem Gebiet hat, der weiss allerdings, dass es vermessen wäre, einem Rechtsgelehrten mehr gesunden Menschenverstand zuzutrauen als dem Durchschnittsbürger. Diverse Ermessenseinschätzungen und Einspracheentscheide im Steuerbereich, welche der Autor dieser Zeilen in seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit zu Gesicht bekommt, lassen jedenfalls regelmässig an der Praxisnähe staatlichen Personals zweifeln. Womöglich auch kein Zufall, dass politisch gefärbte Äusserungen in Lehrveranstaltungen meist von Dozierenden stammen, welche ausserhalb des akademischen Elfenbeinturms keine nennenswerte Erfahrung in der Privatwirtschaft vorweisen können.

Klar: Niemand, der täglich mit Gesetzen zu tun hat, kann und soll dies langfristig tun, ohne seine innere Wertehaltung zu äussern. Es macht aber einen grossen Unterschied, ob dies als Privatperson geschieht oder in Ausübung eines öffentlichen Amtes, denn wer eine staatliche Aufgabe wahrnimmt, hat stets das Neutralitätsgebot zu wahren. Alles andere ist Missbrauch des persönlichen Amts sowie der eigenen Autoritätsstellung oder wissenschaftlichen Funktion. Als freiheitsliebender Student liegen mir diese zentralen Werte am Herzen – ich möchte in die Vorlesung gehen, um etwas zu lernen. Professoren, die durch undifferenzierte Parteinahmen die wissenschaftliche Qualität aufs Spiel setzen, sind zumindest zu hinterfragen. Und aus Sicht des Steuerzahlers ist für mich jeder Franken, der in Dozenten investiert wird, die private Weltanschauung und wissenschaftliche Fakten nicht trennen, einer zu viel. Der Gesetzgeber ist gefordert, der Allgemeinheit zuliebe personalrechtliche Normen zu präzisieren. Das verfassungsmässige Neutralitätsgebot verkommt sonst zum zahnlosen Papiertiger.

Autorangaben

Artur Terekhov ist Student der Rechtswissenschaften und als selbstständiger Rechts- und Steuerdienstleister tätig. Er wohnt in Oberengstringen.

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