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Sozialdemokraten in der Politik oder pharisäerhafte Juristenethik

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Einige Zeilen zum heutigen Wirkungsfeld einer früheren bekannten SP-Politikerin aus dem Aargau. Ob dies etwas über die (tiefergehenden) Motive linker Politiker/-innen aussagt? Ursula McCreight-Ernst ist Fürsprecherin und Aargauische Notarin, Inhaberin einer Einzelkanzlei mit Büros in Zürich und Lenzburg und handelt mit Immobilien. Zugleich amtiert sie als Verwaltungsrätin bei der Hypothekarbank Lenzburg und ist VR-Präsidentin zwei weiteren Firmen, einer Immobiliengesellschaft (Reusshalden AG, Kanton Aargau) sowie einer Investmentgesellschaft (Nanjing Investment AG, Kanton Zug) mit alleinigem Zweck, Beteiligungen zu kaufen, verkaufen, halten und verwalten. Idealtypus des homo oeconomicus mit einem Herz für freie Marktwirtschaft, nicht wahr? Was die Wenigsten wissen: Ursula McCreight-Ernst

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Einige Zeilen zum heutigen Wirkungsfeld einer früheren bekannten SP-Politikerin aus dem Aargau. Ob dies etwas über die (tiefergehenden) Motive linker Politiker/-innen aussagt?

Ursula McCreight-Ernst ist Fürsprecherin und Aargauische Notarin, Inhaberin einer Einzelkanzlei mit Büros in Zürich und Lenzburg und handelt mit Immobilien. Zugleich amtiert sie als Verwaltungsrätin bei der Hypothekarbank Lenzburg und ist VR-Präsidentin zwei weiteren Firmen, einer Immobiliengesellschaft (Reusshalden AG, Kanton Aargau) sowie einer Investmentgesellschaft (Nanjing Investment AG, Kanton Zug) mit alleinigem Zweck, Beteiligungen zu kaufen, verkaufen, halten und verwalten. Idealtypus des homo oeconomicus mit einem Herz für freie Marktwirtschaft, nicht wahr?

Was die Wenigsten wissen: Ursula McCreight-Ernst hiess bis vor wenigen Jahren Ursula Padrutt-Ernst, wie aus einem Online-Notariatsverzeichnis mit ihrer heutigen Geschäftsadresse und Telefonnummer hervorgeht. Bei Ursula Padrutt-Ernst handelt es sich um eine langjährige frühere SP-Politikerin im Aargau: Grossrätin, SP-Fraktionspräsidentin und gar Regierungsratskandidatin. Im Zusammenhang mit der zweifelhaften Amtsenthebung des SVP-Oberrichters Schwartz spielte sie als damalige Präsidentin der Justizkommission eine fragwürdige Rolle und trat nach Druck freiwillig in den Aussstand. Sie und ihr Mann wurden vor 10 Jahren ferner nur in dubio pro reo vom Vorwurf der falschen Anschuldigung (Art. 303 StGB) freigesprochen – auf ihrem PC wurde immerhin das entsprechende Dokument gefunden, wobei ihr damaliger Mann und sie gegenseitig die Schuld von sich wiesen, sodass niemandem von beiden letztlich die Tat eindeutig zueordnet werden konnte – ,nachdem auf Basis eines anonymen Schmähbriefs gegen den damaligen, ihnen missliebigen Gemeindepräsidenten (Heinz Baur/FDP) von Buchs AG wegen diverser Tatbestände eine lange, erfolglose Strafuntersuchung geführt wurde und kein einziger Tatbestandsverdacht sich erhärtete.

Sicher ein Verschwörungstheoretiker, der behauptet, dass hier Fressen vor der Moral kommt. Oder kann eine Dame mit SP-Parteizugehörigkeit für Frauenrechte einstehen und zugleich in einem aussichtslosen Fall bei einer Vergewaltigung für ihren Mandanten bis vor Bundesgericht um eine tiefere Strafe kämpfen (siehe das Urteil BGer 6S.115/2007)? Und sollte einer pragmatisch denkenden Juristin nicht klar sein, dass wenn man in einem Asylverfahren vertritt, Serbien (!) sei kein sicheres Drittland, dass diese Lächerlichkeit letztlich linker Migrationspolitik in ihrem Kern schadet (BVGer-Urteil E-4974/2012)?

Kurze und womöglich noch weitergehende Schlussfrage: Kann es sein, dass es genau solche Juristinnen und Juristen sind, welche ihre Wissenschaft missbrauchen, um politische Vorstösse für weniger Kuschelpolitik als angeblich verfassungs- und völkerrechtswidrig zu bezeichnen, damit ihnen die Klientschaft nicht ausgeht (und sicher nicht aus Nächstenliebe)? Oder das anwaltliche Berufsbild generell pauschal in Verruf bringen?

Autorangaben

Name des Verfassers dem Herausgeber bekannt. (Dieser Text basiert über weitere Strecken auf einem Blogeintrag des Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid vom 18.10.2016.)

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