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Mehr Wahlfreiheit bringt grössere Flexibilität beim Alterskapital

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"Rente oder Kapital – was soll ich beziehen?" ((Bild: Shutterstock.com/FrankHH)"Rente oder Kapital – was soll ich beziehen?" "Die Antwort auf diese Frage hängt von persönlichen Parametern wie dem Gesundheitszustand des Versicherten und seines Ehegatten, seinem Vermögen und seinem Lebensstil ab. Sie hängt auch von externen Faktoren wie der Entwicklung der Umwandlungssätze und der erwarteten Anlagerenditen ab. Die Möglichkeit eines Kapitalbezugs hängt jedoch vor allem von regulatorischen Bedingungen ab", sagt Jérôme Cosandey, in einem Meinungsbeitrag, der in der Zeitschrift "Schweizer Personalvorsorge" erschienen ist. Jeder zweite Rentner bezieht ein Kapital Wie der Directeur romand von Avenir Suisse weiss, geben die Neurentner in der Praxis eine relativ konstante Antwort auf diese

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Mehr Wahlfreiheit bringt grössere Flexibilität beim Alterskapital

"Rente oder Kapital – was soll ich beziehen?" ((Bild: Shutterstock.com/FrankHH)

"Rente oder Kapital – was soll ich beziehen?" "Die Antwort auf diese Frage hängt von persönlichen Parametern wie dem Gesundheitszustand des Versicherten und seines Ehegatten, seinem Vermögen und seinem Lebensstil ab. Sie hängt auch von externen Faktoren wie der Entwicklung der Umwandlungssätze und der erwarteten Anlagerenditen ab. Die Möglichkeit eines Kapitalbezugs hängt jedoch vor allem von regulatorischen Bedingungen ab", sagt Jérôme Cosandey, in einem Meinungsbeitrag, der in der Zeitschrift "Schweizer Personalvorsorge" erschienen ist.

Jeder zweite Rentner bezieht ein Kapital

Wie der Directeur romand von Avenir Suisse weiss, geben die Neurentner in der Praxis eine relativ konstante Antwort auf diese Frage. Im Jahr 2018 entschieden sich 48% für eine komplette Verrentung, 19% bezogen ihr gesamtes Kapital und 33% teilten den Kuchen auf, indem sie einen Teil ihres Vorsorgekapitals als Kapital bezogen und den Rest in eine Rente umwandeln liessen. Diese Prozentsätze hätten sich seit 2005 kaum verändert.

Es seien nicht nur wohlhabende Menschen, die sich dafür entscheiden, ihr Kapital zu beziehen. Gemäss einer Studie des Bundesrats ist der Anteil derjenigen, die diese Option wählen, bei den Versicherten im BVG-Minimum höher. Hinzu kommt der obligatorische Bezug von sogenannten Bagatellbeträgen, bei denen die Rente aus der 2. Säule weniger als 10% einer AHV-Rente ausmachen würde. Schliesslich ziehen viele Arbeitsimmigranten, die nur wenige Jahre Vermögen in der 2. Säule angesammelt haben, dieses Geld ab, um sich in ihrem Herkunftsland niederzulassen.

Furcht vor Negativselektion ist Angst vor überhöhten Umwandlungssätzen gewichen

Wie Cosandey weiter ausführt, ist der Kapitalbezug bei den Versicherungsnehmern eine beliebte Option und ein Garant für deren Unterstützung der 2. Säule. Pensionskassen hätten hingegen diese Begeisterung nicht immer geteilt. Als 1985 das BVG-Obligatorium eingeführt wurde, veranlasste die Befürchtung vor Negativselektion – dass vor allem Menschen mit Gesundheitsproblemen das Kapital beziehen, während die Gesunden eine Rente vorziehen – die Kassen dazu, Hürden zur Verhinderung solcher Bezüge einzubauen.

Das Gesetz sah eine dreijährige Kündigungsfrist vor, und nicht alle Pensionskassen boten die Möglichkeit eines Kapitalbezugs. Bei der BVG-Revision 2005 wurde die Anmeldefrist abgeschafft, und die Kassen müssen den Bezug von mindestens einem Viertel des Kapitals gewähren. "Viele Kassen bieten heute sogar den vollen Kapitalbezug an. Anstelle der Angst vor der Negativselektion ist die Angst vor Pensionierungsverlusten wegen versicherungstechnisch überhöhten Umwandlungssätzen getreten", stellt Cosandey.

Während die Wahlmöglichkeiten für die Versicherten einer Pensionskasse insgesamt verbessert wurden, bleibt die Situation heikel für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz aufgeben oder verlieren. Diese müssen ihr Guthaben der 2. Säule auf ein Frei­zügigkeitskonto überweisen. Auf solchen Konten gibt es keine garantierte Verzinsung, und das Kapital kann nicht verrentet werden. Die Lage habe sich mit der letzten Reform der Ergänzungsleistungen aber verbessert, so Cosandey. Arbeitslose ab 58 Jahren können nun ihr Guthaben bis zu ihrer Pensionierung in der alten Pensionskasse belassen und sich so die Möglichkeit offen halten, ihr Kapital in eine Rente umzuwandeln.

Mehr Wahlfreiheit – mehr Flexibilität

"Diese erhöhte Flexibilität bei Karriereunterbrüchen ist zu begrüssen und sollte allen Versicherten, unabhängig vom Alter, geboten werden", fordert Cosandey. Das heisst, jeder sollte frei wählen können, ob er bei der Kasse seines ehemaligen Arbeitgebers angeschlossen bleiben möchte oder ob er lieber ein Freizügigkeitskonto eröffnet. Eine solche Flexibilität wäre seiner Meinung nach auch wünschenswert für Versicherte mit einem 1e-Plan. Hier können die Versicherungsnehmer ihre Anlagestrategie individuell wählen und die daraus entstehenden Chancen nutzen; tragen aber auch die entsprechenden Risiken. Falls bei ihnen einen Börsenabschwung mit einem Stellenwechsel zusammenfällt, besteht das Risiko, dass sie einen Kursverlust realisieren müssen. Hätten sie jedoch die Möglichkeit, ihr Vermögen in ihrer bisherigen Pensionskasse zu belassen, so könnten sie mit der Vermögensübertragung in die neue Vorsorgeeinrichtung zuwarten, bis sich die Märkte wieder erholt haben.

"Die mit dem Freizügigkeitsgesetz eingeführte Portabilität von Altersguthaben war eine wichtige Verbesserung in der beruflichen Vorsorge, basiert aber auf einer linearen Biografie, in der ein Versicherter bis zur Pensionierung von einer Vollstelle zur nächsten wechselt. Die Übertragbarkeit sollte flexibler gestaltet werden, indem es einem Versicherten möglich sein sollte, sein Vermögen für einen bestimmten Zeitraum bei seiner bisherigen Pensionskasse zu belassen. Dies käme dem Bedürfnis der Versicherten entgegen, ihr Alterskapital unabhängig von irgendwelchen Karriereknicken zu steuern", kommentiert Cosandey.

Dieser Artikel wurde cash von Investrends.ch zur Verfügung gestellt.
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