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Arzneimittelhersteller können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu verpflichtet werden, Informationen aus Zulassungsanträgen für Medikamente zugänglich zu machen. Die Dokumente seien nicht zwingend als vertraulich einzustufen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssachen C-175/18 P, C-178/18 P).
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