Befreiungsschlag für FIDLEG und FINIG? Die Bestrebungen beim FINIG eine Einigung zwischen den wichtigsten Branchenverbänden zu erzielen, dürften demnächst von Erfolg gekrönt sein. Damit wird auch für das FIDLEG der Weg geebnet. Für den Schweizer Finanzplatz sind das gute Neuigkeiten. http://www.swissbanking.org/de/services/blog/befreiungsschlag-fuer-fidleg-und-finig http://www.swissbanking.org/de/services/blog/befreiungsschlag-fuer-fidleg-und-finig/@@download/image/blog_finig_barfuss.jpg 2016/10/13 07:50:00 GMT+2 Die Bestrebungen beim FINIG eine Einigung zwischen den wichtigsten Branchenverbänden zu erzielen, dürften demnächst von Erfolg gekrönt sein. Damit wird auch für das FIDLEG der Weg geebnet. Für den Schweizer Finanzplatz sind das gute Neuigkeiten. FIDLEG und FINIG sind untrennbar miteinander verknüpft und bilden wichtige Stockwerke in der neuen Finanzmarktarchitektur der Schweiz. Dabei findet ein Paradigmenwechsel statt, weg von den bisherigen „Regulierungssilos“ für einzelne Instituts- oder Produktekategorien, hin zu einer Gesetzgebung bei der alle relevanten Marktteilnehmer erfasst werden und die Regulierung der risikobehafteten Tätigkeit im Vordergrund steht.
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FIDLEG und FINIG sind untrennbar miteinander verknüpft und bilden wichtige Stockwerke in der neuen Finanzmarktarchitektur der Schweiz. Dabei findet ein Paradigmenwechsel statt, weg von den bisherigen „Regulierungssilos“ für einzelne Instituts- oder Produktekategorien, hin zu einer Gesetzgebung bei der alle relevanten Marktteilnehmer erfasst werden und die Regulierung der risikobehafteten Tätigkeit im Vordergrund steht. In diesem Zusammenhang wird oft von „level playing field“ gesprochen – ein höchst willkommener Nebeneffekt der neuen Ordnung.
Mit FIDLEG und FINIG erhält die Schweiz einen zeitgemässen Anlegerschutz, welcher an der Selbstverantwortung des mündigen Anlegers seine Grenze findet. Dabei steht die Konsolidierung bereits bestehender – allerdings über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und diverse Rundschreiben – verteilter Pflichten klar im Vordergrund. Für viele Akteure im Markt wird sich das Pflichtenheft somit nicht massgeblich ändern. Von der Schaffung zentraler und auf Gesetzesstufe angesiedelter Rechtsquellen sind hingegen positive Auswirkungen auf die Rechtssicherheit zu erwarten. So ist es z.B. nicht mehr lediglich ein Bundesgerichtsurteil, auf das sich die ganze Branche betreffend Umgang mit Retrozessionen stützen muss, sondern ein verbindlicher von einem breiten Konsens getragener Gesetzestext.
Gleichzeitig sollte auch einmal eine beschäftigungspolitische Perspektive eingenommen und die Exportfähigkeit der Schweizer Finanzindustrie thematisiert werden. Fast täglich ist in den Medien von Auslagerung, Off- und Nearshoring die Rede – der Finanzplatz Schweiz befindet sich inmitten eines tiefgreifenden Transformationsprozesses. Bei allem Verständnis für die Priorisierung nationaler Anliegen sollte nicht aus dem Blickfeld geraten, dass ein florierender Schweizer Finanzplatz eben auch stark vom Marktzugang im Ausland abhängt. Mit einer zügigen weiteren Behandlung und einer baldigen Umsetzung von FIDLEG und FINIG würde immerhin eine Basis dafür geschaffen.
Es zeugt von der offenbar immer noch vorhandenen Konsenskultur im politischen Betrieb und ist der Kompromissbereitschaft der einzelnen Akteure zu verdanken, dass FIDLEG und FINIG nach einer längeren Phase in stürmischen Gewässern wieder auf Kurs sind. Das sind in der Tat gute Neuigkeiten.