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Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer

Summary:
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) soll einen internationalen Identifikator in der Schweiz verwalten. Der Bundesrat hat im Dezember 2015 beschlossen, dass sich die Schweiz am Aufbau eines globalen Identifikatorensystems für Finanzmarktakteure beteiligt. Mit dem Legal Entity Identifier (LEI), einem einheitlichen internationalen Identifikator, soll die Qualität von Finanzdaten verbessert und die Beurteilung von Systemrisiken vereinfacht werden. In seiner Botschaft fordert der Bundesrat die Revision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer vom 18. Juni 2010. Mit dieser Revision wird die nötige rechtliche Grundlage geschaffen, damit das BFS die Rolle der lokalen Auswertungseinheit, der sogenannten Local Operating Unit (LOU), wahrnehmen und den LEI in der Schweiz ausstellen kann. Das BFS ist bereits für die Vergabe und die Verwaltung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Schweiz zuständig.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft an das Parlament überwiesen. Das Bundesamt für Statistik (BFS) soll einen internationalen Identifikator in der Schweiz verwalten.

Der Bundesrat hat im Dezember 2015 beschlossen, dass sich die Schweiz am Aufbau eines globalen Identifikatorensystems für Finanzmarktakteure beteiligt. Mit dem Legal Entity Identifier (LEI), einem einheitlichen internationalen Identifikator, soll die Qualität von Finanzdaten verbessert und die Beurteilung von Systemrisiken vereinfacht werden.

In seiner Botschaft fordert der Bundesrat die Revision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer vom 18. Juni 2010. Mit dieser Revision wird die nötige rechtliche Grundlage geschaffen, damit das BFS die Rolle der lokalen Auswertungseinheit, der sogenannten Local Operating Unit (LOU), wahrnehmen und den LEI in der Schweiz ausstellen kann.

Das BFS ist bereits für die Vergabe und die Verwaltung der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) in der Schweiz zuständig. Das UID-System verfolgt national den gleichen Zweck wie das LEI-System auf internationaler Ebene, nämlich die Identifikation von juristischen Einheiten.

Durch diese Revision können die betroffenen schweizerischen juristischen Einheiten ihren internationalen Identifikator beim BFS beantragen und müssen ihn nicht mehr - wie bisher - im Ausland anfordern.


Download Medienmitteilung

Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Unternehmens-Identifikationsnummer
(PDF, 2 Seiten, 87 kB)


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