Die Finma muss den Fall BSI wieder aufnehmen. Die Finanzmarktaufsicht muss sich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erneut mit dem milliardenschweren Geldwäschereifall der Banca della Svizzera Italiana (BSI) im Zusammenhang mit dem 1MDB-Korruptionsfall befassen. Die Finanzresultate der neuen Besitzerin EFG werden nicht tangiert.Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte 2016 bei der BSI schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen festgestellt. Sie verfügte seinerzeit die Auflösung der Bank und zog "ungerechtfertigt erzielten Gewinn" von 95 Millionen Franken ein. Die BSI hatte in den Jahren 2011 bis 2015 im indirekten Zusammenhang mit dem Korruptionsfall um den malaysischen Staatsfonds 1MDB mehrfach gegen das Geldwäschereigesetz und das Bankengesetz sowie deren
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Die Finanzmarktaufsicht muss sich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erneut mit dem milliardenschweren Geldwäschereifall der Banca della Svizzera Italiana (BSI) im Zusammenhang mit dem 1MDB-Korruptionsfall befassen. Die Finanzresultate der neuen Besitzerin EFG werden nicht tangiert.
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte 2016 bei der BSI schwere Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen festgestellt. Sie verfügte seinerzeit die Auflösung der Bank und zog "ungerechtfertigt erzielten Gewinn" von 95 Millionen Franken ein. Die BSI hatte in den Jahren 2011 bis 2015 im indirekten Zusammenhang mit dem Korruptionsfall um den malaysischen Staatsfonds 1MDB mehrfach gegen das Geldwäschereigesetz und das Bankengesetz sowie deren Verordnungen verstossen.
Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich zwar in seinem am Dienstag veröffentlichten Verdikt grundsätzlich der Beurteilung der Finma an, erachtete aber die Bemessung des eingezogenen Gewinns von 95 Millionen Franken als "nicht nachvollziehbar". Das Gericht hiess daher eine Beschwerde der BSI teilweise gut und wies den Fall an die Finma zurück. Das Urteil kann vor Bundesgericht angefochten werden.
BSI wurde von EFG International übernommen. Dieser hat laut einer Mitteilung vom Mittwoch die Ankündigung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen. Das Finanzergebnis der Gruppe werde durch diese Entscheidung aber nicht beeinflusst.