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Auf dem Weg zur Maasregelung

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Von Jorge Arprin (arprin) – Heiko Maas plant die Vollendung seines Werks: Der Entwurf eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG-E) aus dem Hause Heiko Maas möchte das „friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft“ vor „Hasskriminalität“ und „strafbaren Falschnachrichten (‚Fake News‘)“ schützen. Zu diesem Zweck sollen Twitter, Facebook, YouTube und andere große Anbieter sozialer Netzwerke mit jeweils mehr als zwei Millionen inländischen Nutzern dazu gebracht werden, ihre Löschaktivitäten wesentlich zu verstärken. (…) Irrelevant ist hingegen, ob der Sprecher die Äußerung vorsätzlich oder (…) „wider besseres Wissen“ tätigte (…) eine Äußerung (gilt) gegebenenfalls auch als rechtswidrig im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, wenn sie im konkreten Fall nicht strafbar ist (…) Die Bußgelder für ein Verhalten, das eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Themen Hass und „Fake News“ vermissen lässt (NetzDG-E, S. 25), können sich auf bis zu 50 Millionen Euro für die Netzwerkanbieterunternehmen und fünf Millionen Euro für das Leitungspersonal belaufen.

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Auf dem Weg zur Maasregelung

Von Jorge Arprin (arprin) – Heiko Maas plant die Vollendung seines Werks:

Der Entwurf eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG-E) aus dem Hause Heiko Maas möchte das „friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft“ vor „Hasskriminalität“ und „strafbaren Falschnachrichten (‚Fake News‘)“ schützen. Zu diesem Zweck sollen Twitter, Facebook, YouTube und andere große Anbieter sozialer Netzwerke mit jeweils mehr als zwei Millionen inländischen Nutzern dazu gebracht werden, ihre Löschaktivitäten wesentlich zu verstärken. (…)

Irrelevant ist hingegen, ob der Sprecher die Äußerung vorsätzlich oder (…) „wider besseres Wissen“ tätigte (…) eine Äußerung (gilt) gegebenenfalls auch als rechtswidrig im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, wenn sie im konkreten Fall nicht strafbar ist (…) Die Bußgelder für ein Verhalten, das eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Themen Hass und „Fake News“ vermissen lässt (NetzDG-E, S. 25), können sich auf bis zu 50 Millionen Euro für die Netzwerkanbieterunternehmen und fünf Millionen Euro für das Leitungspersonal belaufen. Selbst der einmalige, fahrlässige Verstoß gegen die Pflicht, rechtswidrige Inhalte fristgemäß zu löschen, stellt eine prinzipiell bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

(Cicero)

Machen wir uns nichts vor: Erstens wird dieses Gesetz, wenn es wirklich beschlossen und im Gegensatz zu anderen meist unbeachteten Gesetzen (wie z.B. dem Blasphemieparagraphen) rigoros durchgesetzt wird, die massivste Form von Zensur sein, die es in der Geschichte der Bundesrepublik gab, ansonsten nur aus autoritären Staaten bekannt. Zweitens werden „Hass“ und „Fake News“ nur dann verfolgt werden, wenn sie als „rechtspopulistisch“ oder „rechtsextrem“ gelten, während linksextreme und islamistische Kommentare wie gewohnt durchgehen werden. Es werden also ganz klar „falsche Gesinnungen“ verfolgt. Für die etablierten Parteien dürfte es auch als Machtdemonstration gemeint sein, denn es heißt ja:

Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst.

Kommt das Gesetz durch, dürfte die Frage eindeutig geklärt sein.

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Dieser Beitrag erschien zuerst auf arprin.

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