Von Peter Hettich (regulierung.ch) – Am Dienstag hat sich der Nationalrat mit dem Gentechnikgesetz befasst. Die Nutzung der Gentechnologie soll weiterhin eingeschränkt, unter anderem soll das geltende Verbot des “Inverkehrbringens” von gentechnisch verändertem Saatgut und Pflanzen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Diese Technologiefeindlichkeit ist bedenklich. Das wiederholte Verbot der Gentechnologie – weil befristet “Moratorium” genannt – kann nicht mehr mit unbekannten Risiken begründet werden. Wie in diesem Blog schon mehrfach ausgeführt wurde, ist dieses Thema “gegessen” (2014 hier, 2016 hier). Selbst Greenpeace (Homepage mit Themen) propagiert die Risikoargumentation nicht mehr offen. Vielleicht hat die Umweltorganisation ja auf den Aufruf von 107 Nobelpreisträgern reagiert, wonach ihre sture Opposition Menschenleben koste. Heute wird jedenfalls das Verbot mit den Präferenzen der – durch endlose Hetzkampagnen verunsicherten – Konsumenten begründet. Nationalrätin Martina Munz geht soweit zu sagen, die Gentechnologie habe ja den Welthunger (immer) noch nicht gelöst (link zum Video)! Dies erinnert an dunkle Zeiten: Sultan Bayezid II.
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Von Peter Hettich (regulierung.ch) – Am Dienstag hat sich der Nationalrat mit dem Gentechnikgesetz befasst. Die Nutzung der Gentechnologie soll weiterhin eingeschränkt, unter anderem soll das geltende Verbot des “Inverkehrbringens” von gentechnisch verändertem Saatgut und Pflanzen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden. Diese Technologiefeindlichkeit ist bedenklich.
Das wiederholte Verbot der Gentechnologie – weil befristet “Moratorium” genannt – kann nicht mehr mit unbekannten Risiken begründet werden. Wie in diesem Blog schon mehrfach ausgeführt wurde, ist dieses Thema “gegessen” (2014 hier, 2016 hier). Selbst Greenpeace (Homepage mit Themen) propagiert die Risikoargumentation nicht mehr offen. Vielleicht hat die Umweltorganisation ja auf den Aufruf von 107 Nobelpreisträgern reagiert, wonach ihre sture Opposition Menschenleben koste. Heute wird jedenfalls das Verbot mit den Präferenzen der – durch endlose Hetzkampagnen verunsicherten – Konsumenten begründet. Nationalrätin Martina Munz geht soweit zu sagen, die Gentechnologie habe ja den Welthunger (immer) noch nicht gelöst (link zum Video)!
Dies erinnert an dunkle Zeiten: Sultan Bayezid II. verbot 1483 den Buchdruck auf Arabisch unter Androhung der Todesstrafe. Wie Acemoglu und Robinson (“Why Nations Fail“) sowie Ridley (“The Rational Optimist“) überzeugend darlegen konnten, war das Verbot der Druckerpresse aber nicht die Ursache des Niedergangs des Osmanischen Reichs. Vielmehr war das Verbot lediglich ein Symptom einer sklerotischen, verbürokratisierten, erneuerungsunfähigen und wohl auch selbstgefälligen Gesellschaft. Sind solch statische Tendenzen, wie auch alt Bundesrat Kaspar Villiger letztes Jahr gewarnt hat, nicht ebenso deutlich in der Schweiz erkennbar (“Demokratie und konzeptionelles Denken“)?
“Die Forschung wird nicht eingeschränkt.”
— Nationalrätin Martina Munz (SP)
Oft wird im Zusammenhang mit Verboten zur Technologienutzung angeführt, die Forschung werde ja dadurch nicht unterbunden. Ähnliches hören wir im Zusammenhang mit der Kernenergie. Wer solches von sich gibt, verkennt den Zusammenhang zwischen den Anreizen zur Innovation und den damit einhergehenden Nutzungsmöglichkeiten. Wissenschafter, die gerne mal etwas für den Papierkorb erfinden, mag es geben, doch wollen wir die Zukunft unserer Gesellschaft darauf bauen? Vielmehr werden wohl Innovationen, deren Nutzung verboten ist, vermutlich gar nicht erst erfunden – Korrektur: Jedenfalls werden sie dann nicht in der Schweiz erfunden. Wenn nicht Martina Munz, so sollte dies doch dem Nationalrat als Kollektiv zu denken geben.
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Dieser Artikel erschien zuerst auf regulierung.ch.