Der Bundesrat wehrte sich gegen den Verhandlungsauftrag. Frankreich habe 2011 ein entsprechendes Abkommen gekündigt, in der Folge habe das Schweizer Parlament das Ergebnis einer Neuverhandlung abgelehnt. Es sei nicht sicher, ob auf französischer Seite Interesse an neuen Gesprächen bestehe. Eine Situation wie von Maitre geschildert sei ohnehin ausgeschlossen, falls es sich bei den Erben um Nachkommen, den Ehegatten oder die Ehegattin der verstorbenen Person handle.
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Der Bundesrat wehrte sich gegen den Verhandlungsauftrag. Frankreich habe 2011 ein entsprechendes Abkommen gekündigt, in der Folge habe das Schweizer Parlament das Ergebnis einer Neuverhandlung abgelehnt. Es sei nicht sicher, ob auf französischer Seite Interesse an neuen Gesprächen bestehe. Eine Situation wie von Maitre geschildert sei ohnehin ausgeschlossen, falls es sich bei den Erben um Nachkommen, den Ehegatten oder die Ehegattin der verstorbenen Person handle.